05. März – 05. Juli – 04. November

Kapitel 28: Die Unverbesserlichen

1. Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge.

2. Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei, stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt wie ein weiser Arzt.

3. Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen Ausschließung und Rutenschläge.

4. Wenn er dann sieht, dass seine Mühe kein Erfolg hat, greife er zu dem, was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder,

5. da der Herr, der alles vermag, ihn die Heilung schenkt.

6. Wenn er sich aber auch so nicht heilen lässt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte was der Apostel sagt: „Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte.“ (1Kor 5,13)

7. Und an anderer Stelle: Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen.“ (1Kor7,15)

8. Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |