07. März – 07. Juli – 07. November

Kapitel 30: Die Strafe bei Mangel an Einsicht

1. Nach Alter und Einsicht muss es unterschiedliche Maßstäbe geben.
2. Daher gelte: Knaben und Jugendliche oder andere, die nicht recht einsehen können, was die Ausschließung als Strafe bedeutet,
3. sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Rutenschlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |