10. Februar – 11. Juni – 11. Oktober

Kapitel 08: Der Gottesdienst in der Nacht

1. Im Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten Stunde der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung.

2. So können die Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann ausgeruht aufstehen.

3. Was nach den Vigilien an Zeit noch übrig bleibt, sollen die Brüder die es brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden.

4. Von Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so bestimmt: Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für die natürlichen Bedürfnisse der Brüder die Laudes, die bei Tagesanbruch zu halten sind.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |