14. März – 14. Juli – 13. November

Fortsetzung Kapitel 35:

12. Die Wochendiener sollen (an Fasttagen) vor der einzigen Mahlzeit über das festgesetzte Maß hinaus etwas zu trinken und Brot erhalten,

13. damit sie ihren Brüdern zur Stunde der Mahlzeit ohne zu Murren und besondere Mühe dienen können.

14. An Festtagen müssen sie bis zum Schluss warten.

15. Die Brüder die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen sich am Sonntag gleich nach dem Morgenlob im Oratorium tief vor allen verbeugen und um das Gebet für sich bitten.

16. Wer den Wochendienst beendet, spreche folgenden Vers: „Gepriesen bist du Herr unser Gott, du hast mir geholfen und mich getröstet.“ (Dan 3,52; Ps 86,17)

17. Hat er dreimal so gesprochen und den Segen zum Abschluss seines Dienstes empfangen, folgt, wer den Dienst beginnt und spricht: „O Gott, komm mir zu Hilfe, Herr, eile mir zu helfen.“ (Ps 70,2)

18. Auch diesen Vers wiederholen alle dreimal; dann empfängt der Bruder den Segen und beginnt seinen Dienst.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |