16. März – 16. Juli – 15. November

Kapitel 37: Alte und Kinder

1. Zwar neigt der Mensch von Natur aus zu barmherziger Rücksicht auf die Lage der Alten und der Kinder; doch soll auch durch die Autoritt der Regel für sie gesorgt sein.

2. Immer achte man auf ihre Schwäche. Für ihre Nahrung darf die Strenge der Regel keinesfalls gelten.

3. Vielmehr schenke man ihnen Güte und Verständnis; sie dürfen schon vor der festgesetzten Zeit essen.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |