17. Januar – 18. Mai – 17. September
Fortsetzung Kapitel 03:
7. Alle sollen in allem der Regel als Lehrmeisterin folgen, und niemand darf leichtfertig von ihrer Weisung abweichen.
8. Keiner darf im Kloster dem Willen seines eigenen Herzens folgen.
9. Niemand maße sich an, mit seinem Abt unverschämt oder gar außerhalb des Klosters zu streiten.
10. Geht aber einer in seiner Anmaßung so weit, dann treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.
11. Der Abt allerdings muss seine Anordnung immer in Gottesfurcht treffen und sich dabei an die Regel halten. Er muss wissen, dass er sich ohne Zweifel für alle seiner Entscheidungen vor Gott, dem gerechten Richter, zu verantworten hat.
12. Wenn weniger wichtige Angelegenheiten des Klosters zu behandeln sind, soll er nur die Älteren um Rat fragen,
13. lesen wir doch in der Schrift: (Sir 32,24) „Tu alles mit Rat, dann brauchst du nach der Tat nichts zu bereuen.“
Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen | zurück |