23. (24.) Februar – 25. Juni – 25. Oktober

Fortsetzung Kapitel 18:

20. Damit ist die Ordnung des Psalmengesanges am Tage festgelegt. Die anderen Psalmen verteile man gleichmäßig auf die Vigilien der sieben Nächte.

21. Dabei teilt man die längeren Psalmen und bestimmt so zwölf für jede Nacht.

22. Wir machen ausdrücklich auf folgendes aufmerksam: Wenn jemand mit dieser Psalmenordnung nicht einverstanden ist, stelle er eine andere auf, die er für besser hält.

23. Er achte aber unter allen Umständen darauf, dass jede Woche der ganze Psalter mit den 150 Psalmen gesungen und zu den Vigilien am Sonntag stets von vorne begonnen wird.

24. Denn Mönche, die im Verlauf einer Woche weniger singen als den ganzen Psalter mit den üblichen Cantica, sind zu träge im Dienst, den sie gelobt haben.

25. Lesen wir doch, dass unsere heiligen Väter in ihrem Eifer an einem einzigen Tag vollbracht haben, was wir in unserer Lauheit wenigstens in einer ganzen Woche leisten sollten.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |