23. April – 23. August – 23. Dezember
Fortsetzung Kapitel 65:
11. Daher halten wir es zur Wahrung des Friedens und der Liebe für angebracht, dass der Abt die Ämter in seinem Kloster nach eigenem Ermessen besetzt.
12. Wenn möglich sollen Dekane alle Belange des Klosters nach den Weisungen des Abtes regeln, wie wir schon früher bestimmt haben.
13. Sind mehrere beauftragt, kann ein einzelner nicht stolz werden.
14. Erfordern es aber die örtlichen Verhältnisse oder äußert die Gemeinschaft begründet und mit Demut die Bitte und hält es der Abt für gut,
15. wähle er mit dem Rat gottesfürchtiger Brüder einen aus und setze ihn selber als seinen Prior ein.
16. Der Prior führe in Ehrfurcht aus, was ihm sein Abt aufträgt; er tue nichts gegen den Willen oder die Anordnung des Abtes.
17. Denn je höher er über die anderen gestellt ist, um so sorgfältiger muss er die Weisungen der Regel beobachten.
18. Stellt sich heraus, dass der Prior voller Fehler ist oder, vom Hochmut betört, sich Stolz überhebt oder nachweislich die heilige Regel verachtet, werde er bis zu viermal mit Worten zurechtgewiesen.
19. Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.
20. Ändert er sich auch so nicht, werde er seines Amtes als Prior enthoben, und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle treten.
21. Ist er auch danach in der Gemeinschaft nicht ruhig und gehorsam, werde er sogar aus dem Kloster gestoßen.
22. Doch bedenke der Abt, dass er über alle seine Entscheidungen vor Gott Rechenschaft ablegen muss, damit nicht die Flamme des Neids oder der Eifersucht seine Seele verzehrt.
Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen | zurück |