23. Februar – 24. Juni – 24. Oktober

Fortsetzung Kapitel 18:

12. Zur Vesper werden täglich vier Psalmen feierlich gesungen,

13. angefangen vom Psalm 109 bis Psalm 147;

14. ausgenommen sind Psalmen, die schon anderen Gebetszeiten zugewiesen wurden, nämlich die Psalmen 117 bis 127, Psalm 133 und 142.

15. Alle andern sind zur Vesper zu singen.

16. Weil drei Psalmen fehlen, sind die längeren der genannten Reihe zu teilen, nämlich Psalm 138, Psalm 143 und Psalm 144.

17. Weil Psalm 116 kurz ist, wird er mit Psalm 115 verbunden.

18. Damit ist die Reihe der Vesperpsalmen festgelegt. Für alles Übrige gilt die oben gegebene Ordnung, also für Lesung, Responsorium, Hymnus, Versikel und Canticum.

19. Zur Komplet werden täglich dieselben Psalmen wiederholt, nämlich Psalm 4, Psalm 90 und Psalm 133.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |