28. (29.) Februar – 30. Juni – 30. Oktober

Kapitel 23: Das Vorgehen bei Verfehlungen

1. Es kommt vor, dass ein Bruder trotzig oder ungehorsam oder hochmütig ist oder dass er murrt und in einer Sache gegen die Heilige Regel und die Weisungen seiner Vorgesetzten handelt. Wenn er sich so als Verächter erweist,

2. werde er nach der Weisung unseres Herrn einmal und ein zweites Mal im geheimen von seinen Vorgesetzten ermahnt. (Mt 15-17)

3. Wenn er sich nicht bessert, werde er öffentlich vor allen zurechtgewiesen.

4. Wenn er sich aber auch so nicht bessert, treffe ihn die Ausschließung, falls er einsehen kann, was die Strafe bedeutet.

5. Wenn er es aber nicht versteht, eine körperliche Strafe.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |