28. März – 28. Juli – 27. November

Kapitel 48: Die Ordnung für Handarbeit und Lesung

1. Müßiggang ist der Seele Feind. Deshalb sollen die Brüder zu bestimmten Zeiten mit Handarbeit, zu bestimmten Stunden mit heiliger Lesung beschäftigt sein.

2. Und so meinen wir, durch folgende Verfügung die Zeit für beides ordnen zu können:

3. Von Ostern bis ersten Oktober verrichten sie morgens nach der Prim bis ungefähr zur vierten Stunde die notwendigen Arbeiten.

4. Von der vierten Stunde aber bis zur Sext sollen sie frei sein bis zur Lesung.

5. Nach der Sext und der Mahlzeit sollen sie unter völligem Schweigen auf ihren Betten ruhen. Will aber einer für sich lesen, dann lese er so, dass er keinen anderen stört.

6. Die Non werde früher gehalten, zur Mitte der achten Stunde; dann gehen sie bis zur Vesper wieder an ihre Arbeit.

7. Wenn die Ortsverhältnisse oder die Armut fordern, dass sie die Ernte selber einbringen, sollen sie nicht traurig sein.

8. Sie sind dann wirklich Mönche, wenn sie wie unsere Väter und die Apostel von ihrer Hände Arbeit leben.

9. Alles aber geschehe wegen der Kleinmütigen wegen maßvoll.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |