Kapitel 34: Die Zuteilung des Notwendigen

1. Man halte sich an das Wort der Schrift: „Jedem wurde so viel zugeteilt, wie er nötig hatte.“ (Apg 4,35)

2. damit sagen wir nicht, dass jemand wegen seines Ansehens bevorzugt werden soll, was ferne sei. Wohl aber nehme man Rücksicht auf Schwächen.

3. Wer weniger braucht danke Gott und sei nicht traurig.

4. Wer mehr braucht, werde demütig wegen seiner Schwäche und nicht überheblich wegen der ihm erwiesenen Barmherzigkeit.

5. So werden alle Glieder der Gemeinschaft zufrieden sein.

6. Vor allem darf niemals das Laster des Murrens aufkommen, in keinem Wort und in keiner Andeutung, was auch immer als Anlass vorliegen mag.

7. Wird einer dabei ertappt, treffe ihn eine schärfere Strafe.

 

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Kapitel 33: Eigenbesitz des Mönches

1. Vor allem dieses Laster muss mit der Wurzel aus dem Kloster ausgerottet werden.

2. Keiner maße sich an, ohne Erlaubnis des Abtes etwas zu geben oder anzunehmen.

3. Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts, kein Buch, keine Schreibtafel, keinen Griffel – gar nichts.

4. Den Brüdern ist es ja nicht einmal erlaubt, nach eigener Entscheidung über ihren Leib und ihren Willen zu verfügen.

5. Alles Notwendige dürfen sie aber vom Vater des Klosters erwarten, doch ist es nicht gestattet, etwas zu haben, was der Abt nicht gegeben oder erlaubt hat.

6. „Alles sei allen gemeinsam“ (Apg 4,32), wie es in der Schrift heißt, damit keiner etwas als sein Eigentum bezeichnen oder beanspruchen kann.

7. Stellt es sich heraus, dass einer an diesem sehr schlimmen Laster gefallen findet, werde er einmal und ein zweites Mal ermahnt.

8. Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn eine Strafe.

 

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Kapitel 32: Werkzeug und Gerät des Klosters

1. Den Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alle anderen Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich verlassen kann.

2. Nach seinem Ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren und wieder einfordern sollen.

3. Der Abt führe ein Verzeichnis über all diese Dinge. So weiß er was er gibt und was er zurückhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen.

4. Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen lässt oder nachlässig behandelt, werde er getadelt.

5. Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.

 

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Fortsetzung Kapitel 31:

13. Vor allem habe er Demut. Kann er einem Bruder nichts geben, dann schenke er ihm wenigstens ein gutes Wort.

14. Es steht ja geschrieben: „Ein gutes Wort geht über die beste Gabe.“ (Sir 18,17)

15. Alles, was der Abt ihm zuweist, übernehme er in seine Verantwortung; was er ihm aber verwehrt, maße er sich nicht an.

16. Den Brüdern gebe er das festgesetzte Maß an Speise und Trank ohne jede Überheblichkeit oder Verzögerung, damit sie nicht Anstoß nehmen. Er denke daran, was nach Gottes Wort der verdient, der einem von den Kleinen Ärgernis gibt. (Mt 18,6)

17. In größeren Gemeinschaften gebe man ihm Helfer. Mit ihrer Unterstützung kann er das ihm anvertraute Amt mit innerer Ruhe verwalten.

18. Zur bestimmten Stunde werde gegeben, was zu geben ist, und erbeten, was zu erbitten ist,

19. denn niemand soll verwirrt und traurig werden im Hause Gottes.

 

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Kapitel 31: Der Cellerar des Klosters

1. Als Cellerar des Klosters werde aus der Gemeinschaft ein Bruder ausgewählt, der weise ist, reifen Charakters und nüchtern. Er sei nicht maßlos im Essen, nicht überheblich, nicht stürmisch, nicht verletzend, nicht umständlich und nicht verschwenderisch.

2. Vielmehr sei er gottesfürchtig und der ganzen Gemeinschaft wie ein Vater.

3. Er trage Sorge für alles.

4. Ohne die Weisung des Abtes tue er nichts;

5. an seine Aufträge halte er sich.

6. Er mache die Brüder nicht traurig.

7. Falls ein Bruder unvernünftig etwas fordert, kränke er ihn nicht durch Verachtung, sondern schlage ihm die unangemessene Bitte vernünftig und mit Demut ab.

8. Er wache über seine Seele und denke immer an das Apostelwort: „Wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen Rang.“ (1Tim 3,13)

9. Um Kranke, Kinder, Gäste und Arme soll er sich mit großer Sorgfalt kümmern; er sei fest davon überzeugt: Für sie alle muss er am Tag des Gerichtes Rechenschaft ablegen.

10. Alle Geräte und den ganzen Besitz des Klosters betrachte er als heiliges Altargerät.

11. Nichts darf er vernachlässigen.

12. Er sei weder der Habgier noch der Verschwendung ergeben. Er vergeude nicht das Vermögen des Klosters, sondern tue alles mit Maß und nach Weisung des Abtes.

 

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Kapitel 30: Die Strafe bei Mangel an Einsicht

1. Nach Alter und Einsicht muss es unterschiedliche Maßstäbe geben.
2. Daher gelte: Knaben und Jugendliche oder andere, die nicht recht einsehen können, was die Ausschließung als Strafe bedeutet,
3. sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Rutenschlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden.

 

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Kapitel 29: Die Wiederaufnahme von Brüdern

1. Es kann sein, dass ein Bruder eigenmächtig das Kloster verlässt und später wieder zurückkehren will. In diesem Fall verspreche er zuerst gründliche Besserung von dem Fehlverhalten, das zum Austritt geführt hat.

2. Danach werde er aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch wird seine Demut geprüft.

3. Wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise aufgenommen. Er muss aber wissen, dass es danach keine Rückkehr mehr gibt.

 

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Kapitel 28: Die Unverbesserlichen

1. Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge.

2. Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei, stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt wie ein weiser Arzt.

3. Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen Ausschließung und Rutenschläge.

4. Wenn er dann sieht, dass seine Mühe kein Erfolg hat, greife er zu dem, was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder,

5. da der Herr, der alles vermag, ihn die Heilung schenkt.

6. Wenn er sich aber auch so nicht heilen lässt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte was der Apostel sagt: „Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte.“ (1Kor 5,13)

7. Und an anderer Stelle: Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen.“ (1Kor7,15)

8. Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.

 

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Kapitel 27: Die Sorge des Abtes für die Ausgeschlossenen

1. Mit größter Sorge muss der Abt sich um die Brüder kümmern, die sich verfehlen, denn nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken. (Mt 9,12)

2. Daher muss der Abt in jeder Hinsicht wie ein weiser Arzt vorgehen. Er schicke Senpekten, das heißt ältere weise Brüder.

3. Diese sollen den schwankenden Bruder im persönlichen Gespräch trösten und ihn zu Demut und Buße bewegen. Sie sollen ihn trösten, damit er in nicht zu tiefe Traurigkeit versinkt. (2Kor 2,7)

4. Es gelte, was der Apostel sagt: „Die Liebe zu ihm soll erstarken.“ (2Kor 2,8)- Alle sollen für ihn beten.

5. Der Abt muss sich sehr darum sorgen und mit Gespür und großem Eifer danach streben, dass er keines der ihm anvertrauten Schafe verliert.

6. Er sei sich bewusst, dass er die Sorge für gebrechliche Menschen übernommen hat, nicht die Gewaltherrschaft über gesunde.

7. Er fürchte das Drohwort des Propheten, durch das Gott sagt: „Was fett schien, habt ihr euch genommen, was schwach war habt ihr weggestoßen.“ (Ez 34,3-4)

8. Er ahme den guten Hirten mit seinem Beispiel der Liebe nach: Neunundneunzig Schafe ließ er in den Bergen zurück und machte sich auf, um das verirrte Schaf zu suchen. (Lk 15,4-5)

9. Mit dessen Schwäche hatte er so viel Mitleid, dass er es auf seine Schultern nahm und so zur Herde zurücktrug.

 

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Kapitel 26: Unerlaubter Umgang mit Ausgeschlossenen

1. Wenn ein Bruder sich herausnimmt, ohne Erlaubnis des Abtes mit dem ausgeschlossenen Bruder irgendwie in Verbindung zu treten, mit ihm zu sprechen oder ihm einen Auftrag zu übermitteln,

2. treffe ihn die gleiche Strafe der Ausschließung.

 

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