Kapitel 25: Die Ausschließung bei schweren Verfehlungen

1. Der Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom Oratorium ausgeschlossen. (1Kor 5,5)

2. Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit ihm reden.

3. Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer und Buße und denke an das furchterregende Wort des Apostels:

4. „Ein solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert, damit der Geist gerettet wird für den Tag des Herrn.“

5. Sein Essen erhalte er für sich allein; der Abt bestimmt für ihn Maß und Stunde.

6. Von denen, die vorbeigehen, wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man ihm gibt, wird nicht gesegnet.

 

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Kapitel 24: Die Ausschließung bei leichten Verfehlungen

1. Nach der Schwere der Schuld muss sich das Maß von Ausschließung und Bestrafung richten.

2. Es steht dem Abt zu, die Schwere der Schuld zu beurteilen.

3. Wenn nun bei einem Bruder eine leichte Schuld festgestellt wird, werde er von der Teilnahme an der Mahlzeit ausgeschlossen.

4. Für den, der von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen ist, gilt folgendes Verfahren: Im Oratorium darf er weder einen Psalm noch eine Antiphon vorsingen und keine Lesung vortragen, bis die Buße geleistet ist.

5. Sein Essen erhalte er für sich allein nach der Mahlzeit der Brüder;

6. wenn die Brüder zum Beispiel zur sechsten Stunde essen, dann jener Bruder zur neunten; wenn die Brüder zur neunten Stunde essen, dann jener am Abend;

7. dies gilt solange bis er durch angemessene Buße Verzeihung erlangt hat.

 

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Kapitel 23: Das Vorgehen bei Verfehlungen

1. Es kommt vor, dass ein Bruder trotzig oder ungehorsam oder hochmütig ist oder dass er murrt und in einer Sache gegen die Heilige Regel und die Weisungen seiner Vorgesetzten handelt. Wenn er sich so als Verächter erweist,

2. werde er nach der Weisung unseres Herrn einmal und ein zweites Mal im geheimen von seinen Vorgesetzten ermahnt. (Mt 15-17)

3. Wenn er sich nicht bessert, werde er öffentlich vor allen zurechtgewiesen.

4. Wenn er sich aber auch so nicht bessert, treffe ihn die Ausschließung, falls er einsehen kann, was die Strafe bedeutet.

5. Wenn er es aber nicht versteht, eine körperliche Strafe.

 

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Kapitel 22: Die Nachtruhe der Mönche

1. Jeder soll zum Schlafen ein eigenes Bett haben.

2. Das Bettzeug erhalten die Brüder, wie es der Lebensweise von Mönchen entspricht und wie der Abt es ihnen zuteilt.

3. Alle schlafen – wenn möglich – in einem Raum; lässt die große Zahl es aber nicht zu, ruhen sie zu zehn oder zwanzig mit den Älteren, die für sie verantwortlich sind.

4. In diesem Raum brennt ständig eine Lampe bis zum Morgen.

5. Die Brüder schlafen angekleidet und umgürtet mit einem Gürtel oder Strick. Ihre Messer haben sie während des Schlafes nicht an der Seite, damit sie sich nicht etwa im Schlaf verletzen.

6. So seien die Mönche stets bereit: Auf das Zeichen hin sollen sie ohne Zögern aufstehen und sich beeilen, einander zum Gottesdienst zuvorzukommen, jedoch mit allem Ernst und mit Bescheidenheit.

7. Die Jüngeren Brüder haben ihre Betten nicht nebeneinander, sondern zwischen denen der Älteren.

8. Wenn sie zum Gottesdienst aufstehen, sollen sie sich gegenseitig behutsam ermuntern, damit die Schläfrigen keine Ausrede haben.

 

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Kapitel 21: Die Dekane des Klosters

1. Wenn die Gemeinschaft größer ist, sollen aus ihrer Mitte Brüder von gutem Ruf und vorbildlicher Lebensführung ausgewählt und zu Dekanen bestellt werden.

2. Sie tragen in allem Sorge für ihre Dekanien nach den Geboten Gottes und den Weisungen ihres Abtes.

3. Als Dekane sollen nur solche ausgewählt werden, mit denen der Abt seine Last unbesorgt teilen kann.

4. Nicht die Rangordnung sei bei der Wahl entscheidend, sondern Bewährung im Leben und Weisheit in der Lehre.

5. Wenn einer der Dekane Tadel verdient, weil der Stolz ihn aufbläht, werde er einmal, ein zweites und ein drittes Mal zurechtgewiesen; wenn er sich nicht bessern will wird er abgesetzt,

6. und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle treten.

7. Das gleiche bestimmen wir für den Prior.

 

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Kapitel 20: Die Ehrfurcht beim Gebet

1. Wenn wir mächtigen Menschen etwas unterbreiten wollen, wagen wir es nur in Demut und Ehrfurcht.

2. Um wie viel mehr müssen wir zum Herrn, dem Gott des Weltalls, mit aller Demut und lauterer Hingabe flehen.

3. Wir sollen wissen, dass wir nicht erhört werden, wenn wir viele Worte machen, sondern wenn wir in Lauterkeit des Herzens und mit Tränen der Reue beten.

4. Deshalb sei das Gebet kurz und lauter; nur wenn die göttliche Gnade uns erfasst und bewegt, soll es länger dauern.

5. In der Gemeinschaft jedoch sei das Gebet auf jeden Fall kurz, und auf das Zeichen des Oberen hin sollen sich alle gemeinsam erheben.

 

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Kapitel 19: Die Haltung beim Gottesdienst

1. Überall ist Gott gegenwärtig, so glauben wir, und die Augen des Herrn schauen an jedem Ort auf Gute und Böse. (Spr 15,3)

2. Das wollen wir ohne jeden Zweifel ganz besonders dann glauben, wenn wir Gottesdienst feiern.

3. Denken wir daher immer an die Worte des Propheten: „Dient dem Herrn in Furcht.“ (Ps 2,11)

4. „Singt die Psalmen in Weisheit.“ (Ps 47,8)

5. „Vor dem Angesicht der Engel will ich dir Psalmen singen.“

6. Beachten wir also, wie wir vor dem Angesicht Gottes und seiner Engel sein müssen,

7. und stehen wir so beim Psalmensingen, dass Herz und Stimme in Einklang sind.

 

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Fortsetzung Kapitel 18:

20. Damit ist die Ordnung des Psalmengesanges am Tage festgelegt. Die anderen Psalmen verteile man gleichmäßig auf die Vigilien der sieben Nächte.

21. Dabei teilt man die längeren Psalmen und bestimmt so zwölf für jede Nacht.

22. Wir machen ausdrücklich auf folgendes aufmerksam: Wenn jemand mit dieser Psalmenordnung nicht einverstanden ist, stelle er eine andere auf, die er für besser hält.

23. Er achte aber unter allen Umständen darauf, dass jede Woche der ganze Psalter mit den 150 Psalmen gesungen und zu den Vigilien am Sonntag stets von vorne begonnen wird.

24. Denn Mönche, die im Verlauf einer Woche weniger singen als den ganzen Psalter mit den üblichen Cantica, sind zu träge im Dienst, den sie gelobt haben.

25. Lesen wir doch, dass unsere heiligen Väter in ihrem Eifer an einem einzigen Tag vollbracht haben, was wir in unserer Lauheit wenigstens in einer ganzen Woche leisten sollten.

 

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Fortsetzung Kapitel 18:

12. Zur Vesper werden täglich vier Psalmen feierlich gesungen,

13. angefangen vom Psalm 109 bis Psalm 147;

14. ausgenommen sind Psalmen, die schon anderen Gebetszeiten zugewiesen wurden, nämlich die Psalmen 117 bis 127, Psalm 133 und 142.

15. Alle andern sind zur Vesper zu singen.

16. Weil drei Psalmen fehlen, sind die längeren der genannten Reihe zu teilen, nämlich Psalm 138, Psalm 143 und Psalm 144.

17. Weil Psalm 116 kurz ist, wird er mit Psalm 115 verbunden.

18. Damit ist die Reihe der Vesperpsalmen festgelegt. Für alles Übrige gilt die oben gegebene Ordnung, also für Lesung, Responsorium, Hymnus, Versikel und Canticum.

19. Zur Komplet werden täglich dieselben Psalmen wiederholt, nämlich Psalm 4, Psalm 90 und Psalm 133.

 

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Fortsetzung Kapitel 18:

7. Zur Terz, Sext und Non des Montags werden die restlichen neun Abschnitte des Psalms 118 gesungen je drei zu jeder Gebetszeit.

8. So ist Psalm 118 auf zwei Tage verteilt, nämlich auf Sonntag und Montag.

9. Am Dienstag werden dann zur Terz, Sext und Non je drei Psalmen gesungen, angefangen vom Psalm 119 bis Psalm 127, zusammen 9 Psalmen.

10. Diese Psalmen werden bis zum Sonntag jeweils bei denselben Gebetszeiten wiederholt, wie auch die Ordnung der Hymnen, Lesungen und Versikel an allen Tagen unverändert beibehalten wird.

11. So beginnt man am Sonntag immer mit Psalm 118.

 

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