Freundeskreis

25 Jahre Freundeskreis

 Liebe Freundinnen und Freunde unseres Hauses, liebe Mitschwestern, 

mit großer Freude und in Dankbarkeit schauen wir in unserer kleinen Feierstunde, zu der ich Sie ganz herzlich begrüßen möchte, auf das 25-jährige Bestehen unseres Freundeskreises. 

Seit einem Vierteljahrhundert wissen wir uns als Gemeinschaft von Ihnen unterstützt – durch Ihr Interesse, Ihre Verbundenheit, Ihr Wohlwollen, Ihr Mitbeten und Mitdenken. Dafür danke ich Ihnen allen von Herzen. Einige von Ihnen waren von Anfang an dabei, viele sind im Laufe der Zeit hinzugekommen. Allen, die sich im Laufe der Jahre im Vorstand und Beirat engagiert haben und engagieren, gilt unser besonderer Dank. Eigens nennen möchte ich heute unsere Sr. Philippa. Sie hat den Freundeskreis aufgebaut und ihn über all die Jahre in großer Treue und mit viel Herzblut begleitet. Danke, liebe Schwester Philippa, für diesen wichtigen und fruchtbaren Einsatz im Dienst unserer Gemeinschaft und ihrer Freunde. 

Manche Mitglieder sind inzwischen heimgegangen zu Gott. Auch sie wollen wir heute nicht vergessen. Stellvertretend möchte ich heute unserer M. Clementia gedenken, die den Freundeskreis 2001 ins Leben gerufen hat und deren Todestag sich in diesem Jahr zum zehnten Mal jährt. Alle unsere Verstorbenen werden uns weiterhin vom Himmel her begleiten. Es freut uns sehr, dass immer wieder neu Menschen den Weg zu unserem Haus und zu unserem Freundeskreis finden, und wir hoffen natürlich, dass die Mitgliederzahlen weiterhin steigen. 

Ein Vierteljahrhundert. Wie viel ist in dieser Zeit geschehen! Als unser Freundeskreis am 1. Oktober 2001 gegründet wurde, stand die Welt unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September. Damals begann eine Zeit wachsender Unsicherheit und Erschütterung. Heute befinden sich Kirche und Welt mehr denn je in einer Zwischenzeit, in einem Zustand großer Unruhe. Kriege und Konflikte mit all ihren menschlichen und wirtschaftlichen Folgen kommen immer näher an uns heran, der Klimawandel bedrängt uns, in Deutschland und in vielen Ländern Europas nimmt die politische Polarisierung zu und bereitet uns Sorgen. Die Kirche ringt mit Vertrauenskrisen, auch in ihr gibt es Polarisierungen. Sie hat viele Abgänge zu verzeichnen, versucht Reformen anzustoßen und ihren Platz in einer zunehmend säkularen Welt zu finden. 

Auch viele Ordensgemeinschaften stehen vor tiefgreifenden Veränderungen. Gemeinschaften werden kleiner, die Gebäude sind oft viel zu groß und in ihrer aktuellen Struktur nicht mehr beleb- und finanzierbar. Viele Orden stehen vor der Frage, wie ihr Auftrag, ihr Charisma, unter veränderten Bedingungen in Zukunft gelebt werden kann. 

Das sind große Herausforderungen. Über den Prozess in unserer Gemeinschaft habe ich in diesem Kreis in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet. Derzeit warten wir im Rahmen des Bundesförderprogramms auf den Beginn der Machbarkeitsstudie und haben also etwas Leerlauf. Wir sind dankbar für das, was schon geschehen ist: die Dach- und Fenstersanierung, den Bau des Aufzugs und der Photovoltaikanlage. Wir befinden uns im Aufbruch, auf einem Weg in eine noch nicht fassbare Zukunft, und versuchen gleichzeitig, den aktuellen Anforderungen nachzukommen und in alldem unserem Auftrag in dieser Welt gerecht zu werden: nämlich Gott Raum zu geben im  alltäglichen Einsatz zwischen Gottesdienst, Arbeit, Gemeinschaft und Gastfreundschaft; Zeugnis zu geben von unserem Glauben, unserer Liebe und unserer Hoffnung. Es bedarf veränderter Strukturen, aber noch wichtiger ist es, den inneren Kern unseres Lebens zu stärken, die eigene Identität zu bewahren, das wertvolle Charisma neu zu entdecken und zu transformieren, damit das ganze Gebilde nicht implodiert. Das verliert man leider oft aus dem Blick. Es hilft nichts, nur die Strukturen zu ändern, wenn dabei das Charisma verkümmert. 

Der Freundeskreis, Sie alle, haben uns in den Wechselfällen und Entwicklungen der Jahre unterstützt. Sie sind viele Wege mitgegangen, und Sie verfolgen auch jetzt mit Interesse und Anteilnahme unsere Wege in die Zukunft. Sr. Philippa wird gleich darüber berichten, in welch vielfältiger Weise Sie dazu beigetragen haben und weiterhin beitragen, dass wir diesen Ort auch mit einer kleiner werdenden Gemeinschaft halten und Raum bieten können für die vielen Menschen, die zu uns kommen, die nach Sinn und Orientierung suchen und die auch uns beschenken. 

Was hier gewachsen ist, ist aber weit mehr als ein Kreis von finanziell Fördernden: Es ist ein lebendiges freundschaftliches Band zwischen unserer klösterlichen Gemeinschaft und den Menschen, die sich uns verbunden fühlen. Besonders deutlich wurde dies noch einmal im vergangenen Jahr bei den Feierlichkeiten zum 125. Jahrestag der Grundsteinlegung, die viele von Ihnen besucht haben. Wir haben uns getragen gefühlt von einer großen Welle des Wohlwollens. 

Unsere verstorbene M. Clementia hat in ihrer Ansprache zur Gründung des Freundeskreises am 1. Oktober 2001 das Bild der Brücke verwendet. Sie sagte damals: „Wir brauchen eine Brücke, das soll der Freundeskreis sein, die uns mit der modernen Welt verbindet, damit wir unseren eigenen Weg in die Zukunft gehen können. Im Letzten sehen wir unseren Auftrag ganz einfach darin, die Welt an Gott zu erinnern.“ 

Mir kam ein anderes Bild in den Sinn, als ich über den heutigen Tag und über die Bedeutung unseres Freundeskreises nachgedacht habe: nämlich ein Netz. Ich meine, das passt besser in unsere heutige Zeit. 

Ein Netz ist nichts Statisches, es kann sich anpassen. Ein Netz hat offene Zwischenräume und dennoch feste Knotenpunkte. Es symbolisiert so gleichzeitig Freiheit, Durchlässigkeit, Flexibilität und eine Struktur, die trägt. Es kommt auf die richtige Spannung an. Es darf nicht zu festgezurrt sein, nicht einengen, aber auch nicht die Spannung verlieren. Ein Netz kann auffangen, wenn auf dem Lebensseil, auf dem wir uns oft schwankend bewegen, jemand stolpert und abstürzt. Ein Netz hält, wenn Lasten schwer werden. Oft steht ein Netz für das, was größer ist als der Einzelne und zu dem doch jeder beiträgt. Die Summe, die Ergänzung macht es aus. 

Heute ist viel von Vernetzung die Rede. Menschen suchen Verbindung, Austausch und Orientierung. Uns verbindet mit Ihnen ein Freundschaftsnetz, das ist noch einmal etwas ganz Besonderes. 

Ein solches Freundschaftsnetz hat Wirkungsmechanismen, die nicht zu unterschätzen sind, davon bin ich überzeugt. Mit dem, was in einem noch so kleinen Winkel dieser Welt geschieht, beeinflussen wir das Weltgeschehen, verhindern oder bewegen etwas, schaffen eine Atmosphäre. 

Die Heilige Schrift kennt viele Bilder solcher heilbringenden Vernetzung, Idealbilder, aber wir brauchen ja auch etwas, woran wir uns orientieren können. 

In der Apostelgeschichte wird die Urgemeinde beschrieben als eine Gemeinschaft des Gebets, des Teilens und der gegenseitigen Hilfe. Menschen tragen einander, beten füreinander und teilen, was sie haben. 

Auch Paulus gebraucht dieses Bild der Verbundenheit, wenn er die Gemeinde mit einem Leib vergleicht. Ein Glied braucht das andere. Keines ist überflüssig oder nutzlos, sei es auch noch so klein. Jedes trägt mit seiner Kraft bei, und eines ergänzt und stützt das andere. Jeder hat seine Gabe von Gott, der eine jene, die andere diese, so auch der hl. Benedikt in seiner Regel. Auch ein Freundschaftsnetz ist so ein lebendiger Leib. Ich wünsche uns Raum und Zeit für Begegnungen, um immer mehr zu erkennen, wie wir uns gegenseitig unterstützen können. Wir sind derzeit mehr denn je auf Menschen angewiesen, die ihre Gaben und Möglichkeiten mit einbringen, mit denen wir als lebendige Steine ein geistiges Haus aufbauen können. 

Dazu gehört auch, die Freuden, Nöte und Sorgen miteinander zu teilen. Wir sollten uns nicht scheuen, aneinander an dem Anteil zu geben, was uns bewegt. Wer umeinander weiß, trägt sich auch gegenseitig in guten und schweren Tagen. „Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.“ (Gal 6,2) 

Ein benediktinisch-christliches Freundschaftsnetz zeichnet sich natürlich besonders durch eine geistliche Verbundenheit aus. Wir genügen uns nicht selbst, wir sind alle Reben am Weinstock Christus. Es gibt einen, der über und unter dem Netz präsent ist. Wir beziehen uns auf ihn und gewinnen von ihm her Orientierung. „Jede wahre Freundschaft geht durch Christus.“ (Simone Weil) 

Das Buch Hiob zeigt uns eine ganz besondere Art von Freundschaft, die mir sehr kostbar ist und ein Urbild echten Trostes darstellt: Nachdem Hiob alles verloren hat, setzen sich seine Freunde zunächst sieben Tage und sieben Nächte mit ihm in den Staub – und schweigen. „Als die drei Freunde Hiobs all das Unglück hörten, das über ihn gekommen war, kamen sie und saßen mit ihm auf der Erde sieben Tage und sieben Nächte und redeten nichts mit ihm; denn sie sahen, dass der Schmerz sehr groß war.“ (Hiob 2,11–13) Es gibt ein Leid, das jedes Wort verbietet, auch in einer Freundschaft. 

Zum Schluss möchte ich noch einen ganz anderen Aspekt gelebter Freundschaft erwähnen. Bei meinen Vorbereitungen bin ich auf einen Satz aus dem Buch Kohelet gestoßen: „Zwei sind besser als einer allein.“ (Koh 4,9) Dazu fiel mir spontan der Titel einer Briefsammlung zwischen Hannah Arendt und ihren vielfältigen Freunden ein: „Wahrheit gibt es nur zu zweien. Briefe für Freunde“. Freundschaften und der Briefkontakt waren für Hannah Arendt ein lebensnotwendiges Netz, das ihr half, die finsteren Zeiten des Nationalsozialismus im Exil zu überstehen. 

Zwei sind besser als einer allein, Wahrheit gibt es nur zu zweien oder zu mehreren. Wie könnte man diesen Gedanken weiter ausdeuten? 

Ein Mensch allein kann sich täuschen, sich verrennen oder in den eigenen Gedanken gefangen bleiben. Im kontroversen Gespräch mit anderen werden unsere Sichtweisen geprüft, ergänzt und korrigiert; Erkenntnis kann wachsen, ja, es kann sogar Wandlung, 

Verwandlung stattfinden. Wesentliches im Leben muss und darf man sich immer wieder sagen lassen; zugleich kann man es anderen zusprechen. Nur im fruchtbaren Dialog und durch gegenseitiges Feedback wird persönliche Entwicklung möglich. 

Gerade in einer Zeit zunehmender Polarisierungen ist das wichtig. Freundschaft hält Unterschiedlichkeit aus. Sie wagt Gegenrede. Sie sucht gemeinsam nach Wahrheit, die immer polyphon ist. Der Dominikaner Timothy Radcliffe spricht von „Wechselseitigkeit“ und plädiert für mehr Gespräch zwischen Konservativen und Progressiven in der Kirche. Kreatives Denken, so sagt er, braucht mindestens zwei Wahrnehmungen, die in einer fruchtbaren Spannung zueinanderstehen; es braucht den Gegensatz. 

Da ist eine Vielstimmigkeit, die sich freilich wieder bündeln und sammeln muss, um alltagstauglich und lebbar zu sein. Der hl. Benedikt beschreibt es im dritten Kapitel seiner Regel. Vor wichtigen Entscheidungen sollen alle gehört werden, doch es soll letztlich Maß genommen werden an der gemeinsamen Regel, die Anwalt des Evangeliums ist. 

Für Hannah Arendt hatte diese Art von Verbundenheit auch ein politisches Moment. Totalitäre Systeme zerstören angstfreien Dialog, setzen auf Einseitigkeit anstatt auf Vielfalt und scheuen die wirkliche Auseinandersetzung, das freie Denken. 

„Wahrheit zu zweien“, Wechselseitigkeit, wäre dann ein Gegenbild: freie Menschen, die miteinander kommunizieren und dazu noch dem Geist eine Chance geben, zu wirken. „Wo man einander das Wort reicht und das Ohr leiht, kann der Geist wirken.“ (aus einer Predigt von P. Elmar Salmann OSB) Ein hoher Anspruch, aber einer, der, wenn wir uns in unseren Freundschaftsnetzen an ihm orientieren, Auswirkungen hat und ein kleiner Beitrag zur Stärkung der Demokratie an einer Stelle der Welt sein kann. „Demokratie braucht Orte – sichtbare und erlebbare Orte, die Austausch, Lernen und Begegnung ermöglichen. Sie braucht Begegnungs- und Erinnerungsorte.“ So zu lesen auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, unserem Fördergeber im Bundesprojekt „Nationale Projekte des Städtebaus“. Es wäre schön, wenn wir gemeinsam ein solcher Ort wären. 

So ein paar kleine Gedankensplitter, mehr sind es nicht und können es heute Nachmittag auch nicht sein, zu unserer besonderen Vernetzung. 

Mein Wunsch ist heute, dass wir unseren Freundeskreis weiterhin so verstehen: als ein tragfähiges Netz der Freundschaft, der wechselseitigen Unterstützung, des Gebets, der gegenseitigen Gastfreundschaft und des offenen, verwandelnden Gesprächs. Dafür sollten wir uns immer wieder Zeit und Raum schenken. 

Letztlich geht es darum, gemeinsam offen zu sein für das unendliche Geheimnis Gottes und uns gegenseitig Zeugnis von der Hoffnung zu geben, die uns erfüllt. Denn wenn etwas Großes entsteht, ist es nie nur das Werk eines einzelnen Menschen. So weiß es auch die hl. Hildegard: „Jedes Geschöpf ist mit einem anderen verbunden, und jedes Wesen wird durch ein anderes gehalten.“ 

Für unsere wechselseitige Verbundenheit und Ihre vielfältige Unterstützung möchte ich Ihnen nochmals von Herzen danken. 

Verein der Freunde der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard e.V.

 

Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

Benediktinerinnen und Benediktiner haben die abendländische Kultur entscheidend geprägt. Ihre Klöster sind auch heute Zentren gelebten Glaubens und gesellschaftsprägender Kraft. Gerade in unserer Zeit sind viele Menschen auf der Suche nach einer gemeinsamen, von Glaube und Werten geprägten Zukunft und nach Orten, die Ankerplätze sein können, um wieder neu aus den Quellen der Tradition zu schöpfen. In unserem Land zählt die Abtei St. Hildegard in Rüdesheim zu den großen Klöstern, die Tradition und Moderne miteinander verbinden. Tag für Tag legen die Schwestern Zeugnis ab für die geistige Weite und Menschenfreundlichkeit, für die Glaubenskraft und das mutige Engagement, die einst den heiligen Benedikt und die heilige Hildegard geprägt haben.

Der Verein der Freunde der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard e.V. will die Schwestern in ihren vielfältigen Aufgaben unterstützen. Umgekehrt bieten wir den Mitgliedern des Vereins jedes Jahr ein anspruchsvolles Veranstaltungsprogramm mit Konzerten, Vorträgen und Einkehrtagen. Schließen Sie sich unserem Freundeskreis an. Wir sind offen für jedermann und freuen uns auf Ihr Kommen.

Sophie Gräfin zu Eltz
Vereinsvorsitzende

Verein der Freunde der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard e.V. 

1. Vorsitzende: Sophie Gräfin zu Eltz
2. Vorsitzende: Äbtissin Katharina Drouvé OSB
Schriftführerin: Dr. Katrin Lege
Schatzmeister: Benno Berkes
1. Vorsitzender des Beirats: Paul Meuer
2. Vorsitzende des Beirats: Barbara Lehnard

Geschäftsstelle: Sr. Philippa Rath OSB

Telefon: 06722/499-143
Telefax: 06722/499-178
E-Mail: sr.philippa@abtei-st-hildegard.de

Beitrittserklärung (PDF) downloaden
Flyer Freundeskreis

Spenden

 

Liebes Mitglied,
liebe Spenderin, lieber Spender,
Ihr Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstitutes genügen gem. § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStDV (früher § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV) bei Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge oder Spenden) bis 300 Euro als Nachweis Ihrer Zuwendung, wenn diese gemeinsam mit unserem „Beleg gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStDV“ (siehe Download) dem Finanzamt vorgelegt werden.
Ab einer Einzelzuwendung von 300 Euro erhalten Sie von uns eine gesonderte Zuwendungsbestätigung.
Für Ihre Bereitschaft, den Freundeskreis der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard bei seiner Arbeit durch Ihre Zuwendung zu unterstützen, danke ich Ihnen – auch im Namen der Benediktinerinnen – sehr herzlich.

Benno Berkes
Schatzmeister

Beleg gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStDV downloaden:

Freistellungsbescheid 2025

Informationspflicht im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten

 

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft ist der Verantwortliche für den Datenschutz im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der

Verein der Freunde der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard e.V.

Abtei St. Hildegard 1, 65385 Rüdesheim am Rhein

06722 499-143

freundeskreis@abtei-st-hildegard.de

  • Ihre personenbezogenen Daten – wie Vor- und Nachname, (E-Mail-)Adresse oder Kontonummer – (nachfolgend kurz: „Ihre Daten“) werden von uns verarbeitet, soweit dies im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft oder bei Spenden erforderlich und notwendig ist. Rechtsgrundlage ist damit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) der DS-GVO. Eine weitergehende Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur, sofern Sie eingewilligt haben oder eine anderweitige gesetzliche Rechtsgrundlage gegeben ist.
  • Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst.
  • Ihre Daten speichern wir nur so lange, wie es im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft oder Ihrer Spende erforderlich ist. Dies entspricht in der Regel der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Sofern wir Ihre Daten aus chronistischen Gründen länger als erforderlich speichern möchten, werden wir von Ihnen eine separate Einwilligung einholen.
  • Sie haben das Recht, von uns jederzeit über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Des Weiteren haben Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit das Recht eine Datenübertragung Ihrer eingebrachten Daten zu verlangen. Sie haben darüber hinaus das Recht auf Widerruf gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO, sofern die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung erfolgte. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung durchgeführt wurde, haben Sie das Recht der Datenverarbeitung gemäß Art. 21 DS-GVO zu widersprechen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen von Art. 77 DS-GVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.
  • Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung können Sie an die unter Absatz 1 genannte E-Mail-Adresse oder unsere Anschrift richten. Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, welche im Internet unter https://www.abtei-st-hildegard.de/datenschutzrichtlinien/ einsehbar ist.

Ansprache von Äbtissin Clementia Killewald OSB anlässlich der Gründung des Vereins der Freunde der Benediktinerinnenabtei St.Hildegard e.V. am 11. Oktober 2001

Sehr verehrte, liebe Gäste, liebe Freunde unseres Hauses,

in einer Zeit, die sich erschreckend feindselig präsentiert, in der Terror und Krieg schon fast zum Alltag gehören, eine Zeit, in der ein schmerzhafter Riss zerstörten Vertrauens durch die Völkergemeinschaft geht, sind Sie heute zu uns gekommen, um einen Freundeskreis der Abtei St.Hildegard zu gründen. Von Herzen danke ich Ihnen für Ihr Kommen, auch im Namen unserer ganzen Gemeinschaft. Ich danke Ihnen für Ihr Wohlwollen, Ihre Bereitschaft mit uns zu gehen, Ihre Freundschaft, die zum Teil schon über mehrere Generationen währt. Sie ist für uns nichts Selbstverständliches, sondern ein kostbares Geschenk.

Warum, so habe ich mich gefragt, gründen wir erst heute, fast 100 Jahre nach unserem Einzug in dieses Haus, fast 100 Jahre nach der Neugründung unserer Abtei einen Freundeskreis? „Die Geschichte eines Hauses ist die Geschichte seiner Bewohner. Die Geschichte seiner Bewohner ist die Geschichte ihrer Zeit. Und die Geschichte ihrer Zeit ist die Geschichte Gottes.“, sagt Wilhelm Raabe. Eine Abtei war zu Beginn des 20. Jahrhunderts ähnlich wie eine Familie eine kleine Welt für sich. Eine Ecclesiola innerhalb der großen Kirche, von ihr getragen und doch selbständig, exemt. Eine monastisch-kontemplative Gemeinschaft war eine geschlossene Gemeinschaft, und in dieser Geschlossenheit lag auch ihre Kraft.

Geschlossen bedeutet nicht verschlossen. Wir haben, wenn ich das richtig sehe, immer sehr herzliche und gute Beziehungen zu unserer Stifterfamilie, den Fürsten zu Löwenstein, gehabt, noch vertieft durch den Eintritt unserer Schwester Monika zu Eltz, der Enkelin des Stifters. Wir waren immer in Verbindung mit unseren Bischöfen, der Ortsgemeinde und der Abtei Maria Laach. Und wir hatten auch viele Freunde, die wir unter dem Namen Wohltäter – Benefactores – mit ihren Anliegen in Dankbarkeit vor Gott brachten und denen wir bis heute viel zu danken haben. Die Geschichte unserer Zeit brach auch in die Geschlossenheit unseres Monasteriums ein, als die Gemeinschaft 1941 von der Gestapo vertrieben wurde. Sie fand schwesterliche Aufnahme bei verschiedenen apostolischen Gemeinschaften, und die Verbundenheit mit den Armen Dienstmägden Jesu Christi in Dernbach, den Franziskanerinnen in Waldbreitbach und den Borromäerinnen in Bingen ist bis heute geblieben. 1945 kehrten unsere Mitschwestern zurück und nahmen das monastische Leben wieder auf.

Doch die Gemeinschaft war eine andere geworden. Unter unserer 2.Äbtissin, Mutter Fortunata Fischer, wurde die Trennung zwischen Chorfrauen und Laienschwestern aufgehoben und 1967 kirchlich bestätigt. Nach dem Konzil wurden die Beziehungen zwischen den Abteien der Beuroner Kongregation immer freundschaftlicher und offener. Hatten wir bis dahin in freundlicher Distanz nebeneinander hergelebt, jede Gemeinschaft bedacht auf ihre Eigenart, so brachten Äbtekonferenzen, Treffen der Ökonominnen und jährliche gemeinsame Studientage für die Novizinnen eine ganz neue Annäherung unserer Klöster. In einer neuen Weise nahmen und gaben wir teil an den Fragen der Gegenwart, an Sorgen, Nöten und notwendigen Entscheidungen. Die Eigenart eines jeden Klosters blieb bewahrt, was sich vor allem in der Gestaltung der Liturgie niederschlug. Aber diese Unterschiede trennten uns nicht mehr.

Unsere Gemeinschaft entschloss sich, beim lateinischen Chorgebet zu bleiben und durch die Erstellung eines deutsch-lateinischen Psalteriums und eigener Faszikel für die Gäste die Vorgaben des Konzils einzubringen und die „participatio actuosa“ zu ermöglichen. So sind wir in eine größere Offenheit hineingewachsen, in die Einsicht, dass wir keine kleine, autarke und geschlossene Welt mehr sind, dass die Geschichte unserer Zeit auch unsere Geschichte ist, dass wir Freunde brauchen, um in dieser Welt bestehen zu können.

Auch die Welt hatte Erwartungen an uns. Zunächst anfanghaft im Hildegard-Jubiläumsjahr 1979 – entscheidend aber seit dem 900. Geburtsjubiläum unserer Klosterpatronin 1998 und seiner Vorbereitung – sind neue Anfragen und neue Aufgaben an uns herangetragen worden. Durch die zahlreichen Besucher, die in diesem Jahr zu uns kamen, 200.000 allein im Hildegard-Jubiläumsjahr 1998, erfuhren wir von der Verunsicherung und Suche nach Orientierung der heutigen Menschen. In Vorträgen und Seminaren versuchten wir, Hilfen anzubieten und benediktinische Werte wie Beständigkeit, „Discretio“ (weise Maßhaltung), Ehrfurcht und eine bewusste Lebensordnung und Lebensgestaltung aus der Liturgie den fragenden Menschen nahe zu bringen. Die Hildegard-Forschung wurde vorangetrieben und mehrere Mitschwestern beschäftigten sich intensiv mit dem Leben und den Werken Hildegards, um ihre erstaunlich zeitgemäße Lehre ins Heute zu erschließen. Aus dieser Zeit stammen auch viele Kontakte mit unserer Ortsgemeinde und über den Rhein nach Bingen bis nach Mainz. Wir freuen uns daher sehr, dass wir hier und heute an diese Kontakte anknüpfen können und alte Freunde und „Mitkämpfer“ aus dem Jubiläumsjahr unter uns haben.

Im Jahr 2000 waren wir im Christuspavillon der EXPO sechs Monate lang engagiert und haben dort nicht nur reiche ökumenische Kontakte geknüpft, sondern auch festgestellt, dass der Kirche Fernstehende sich heute ganz neu für unsere benediktinischen Werte interessieren. Seit nunmehr drei Jahren veranstalten wir im September „Tage der offenen Tür“, an denen wir den Menschen teil geben an unserem Beten und Arbeiten. Eine Mitschwester von uns ist inzwischen als Krankenhausseelsorgerin tätig, eine andere arbeitet in der Militärseelsorge. Regelmäßig folgen unsere Hildegard-Expertinnen Einladungen zu Vorträgen auf Symposien und anderen Veranstaltungen. Den zunehmenden Bitten nach geistlicher Begleitung und Exerzitien versuchen wir hier vor Ort nachzukommen. Über unsere Homepage hat sich seit einem Jahr sozusagen ein virtueller Freundeskreis begründet. Viele Menschen, mit denen wir via Internet in Kontakt sind, warten schon auf die offizielle Gründung des Freundeskreises und möchten Mitglied werden.

Wie verstehen wir einen solchen Freundeskreis? Mir kam das Symbol der Brücke in den Sinn. Die Brücke verbindet getrennte Ufer, dient der Einheit, vermag das Entfernte anzunähern – sie ist somit ein Zeichen der Hoffnung auf Zukunft. Wir brauchen eine Brücke, die uns mit der modernen Welt verbindet, damit wir unseren eigenen Weg in die Zukunft gehen können. Im Letzten sehen wir unseren Auftrag ganz einfach darin, die Welt an Gott zu erinnern, ihr mit unseren schwachen Kräften, in aller Angefochtenheit auch einen Weg in die Zukunft zu zeigen.

Wir gründen einen Freundeskreis. „Einen anderen Grund vermag niemand zu legen als den, der gelegt ist, und das ist Jesus Christus“ (1 Kor 3,11). Auf diesem Grund wollen wir es wagen, unsere Geschichte fortzuschreiben – mit Ihrer Hilfe.

Ich danke Ihnen sehr.

VEREINSSATZUNG DES FREUNDESKREISES

Satzung des Vereins der Freunde der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard e. V. 

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 
(1) Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde der Benediktinerinnenabtei St.Hildegard e. V.“
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Rüdesheim am Rhein.
(3) Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rüdesheim eingetragen.

§ 2 Aufgabe und Zweck des Vereins 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung (zur Zeit §§ 51 ff. der Abgabenordnung und Anlage 7 Ziffer 5 der Einkommenssteuerrichtlinien).

Zweck des Vereins ist es, die Benediktinerinnenabtei St. Hildegard, Rüdesheim/Eibingen, die Klosterstiftung Sankt Hildegard sowie die St. Hildegard-Akademie Eibingen bei der Erfüllung ihrer kulturellen, geistlichen, wissenschaftlichen und seelsorglichen Aufgaben ideell und materiell durch Spenden, im Falle der Klosterstiftung vor allem durch Zustiftungen, zu unterstützen.

Dazu gehören: die Förderung der Liturgie und des Gregorianischen Chorals sowie deren Vermittlung in unsere Zeit; die Pflege der benediktinischen Werte und Tradition und deren Weitergabe an die Menschen von heute; die Erforschung, Bewahrung und Weitergabe des Erbes der heiligen Hildegard von Bingen. Er tut dies insbesondere dadurch, dass er Mittel für die Erhaltung, Restaurierung und den zeitgemäßen Ausbau der Abteikirche und der Klostergebäude, für die festliche Durchführung der Kirchenmusik, für die Bibliothek, für die Erforschung der Werke der heiligen Hildegard und der Geschichte der Abtei St. Hildegard sowie deren Publikationen zur Verfügung stellt.

Ansonsten berät der Verein die Abtei St. Hildegard, die Klosterstiftung Sankt Hildegard und die St. Hildegard-Akademie Eibingen unentgeltlich und uneigennützig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

 (3)       Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch Beiträge der Mitglieder, Spenden, Erlöse von Veranstaltungen, Leistungen und Zuwendungen von dritten Personen bei Veranstaltungen.

§ 3 Gemeinnützigkeit 
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke,
(2) Einrichtungen, die nicht Zweckbetriebe im Sinne des § 65 AO sind, sollen nicht unterhal-ten werden.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 4 Mitgliedschaft 
(1) Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, juristische Personen und sonstige Körper-schaften werden. Über die mit rechtsverbindlicher Unterschrift beantragte Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit.
(2) Der Austritt aus dem Verein kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Der Austritt ist dem Gesamtvorstand schriftlich zu erklären. Bei Körperschaften und juristischen Personen endet deren Mitgliedschaft mit ihrer Auflösung; die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet mit deren Tod.
(3) Auf Antrag des Gesamtvorstandes kann ein Mitglied nach Anhörung durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Der Antrag auf Ausschluss ist dem auszuschließenden Mitglied drei Wochen vor der Versammlung mitzuteilen. Der Ausschluss wird mit Beschlussfassung wirksam. Ist das ausgeschlossene Mitglied nicht anwesend, so teilt der 1. Vorsitzende unverzüglich durch eingeschriebenen Brief diesen Ausschluss dem ausgeschlossenen Mitglied mit.
(4) Ein Mitglied scheidet außerdem durch Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. Die Streichung erfolgt, wenn das Mitglied mit 2 Jahresbeiträgen im Rückstand ist und diese Beiträge nach schriftlicher Mahnung durch den 1. Vorsitzenden nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitgliedes ge-richtet sein. In dieser Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Streichung wird auch vorgenommen, wenn die Mahnung als unzustellbar zurückkommt. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Gesamtvorstandes und braucht dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gegeben zu werden.
(5) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Mitglieder; auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(6) Bei Erlöschen der Mitgliedschaft oder bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins haben die Mitglieder keinerlei Ansprüche gegen den Verein.
(7) Der Gesamtvorstand kann in besonderen Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§ 5 Ehrenmitgliedschaft 
Der Verein kann Personen, die sich um die Abtei St.Hildegard besonders verdient ge-macht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

§ 6 Mitgliedsbeitrag 
(1) Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen, dessen Höhe und Fälligkeit auf Vorschlag des Gesamtvorstandes durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Im Einzelfall kann der Gesamtvorstand den jährlichen Mitgliedsbeitrag erlassen.
(2) Förderbeiträge und Spenden sind erwünscht.

§ 7 Organe des Vereins 
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Gesamtvorstand,
c) der Beirat § 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie regelt die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht vom Gesamtvorstand wahr-genommen werden. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
a) Wahl der von der Mitgliederversammlung zu benennenden Gesamtvorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer,
b) Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Haushaltsplan,
c) Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstandes und der Rechnungsprüfer,
d) Entlastung des Gesamtvorstandes nach Rechnungslegung,
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
f) Änderung der Satzung,
g) Auflösung des Vereins,
h) sonstige gesetzliche Aufgaben.
(2) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden schriftlich einberufen, bzw. bei Verhinderung durch dessen Stellvertreterin
a) sooft das Interesse des Vereins es erfordert, mindestens jedoch einmal im Jahr,
b) wenn mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder die Einberufung verlangt unter Angabe der Zwecke und der Gründe,
c) beim Ausscheiden eines Gesamtvorstandsmitgliedes binnen angemessener Frist.
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich unter Angabe der Tagesord-nungspunkte mit einer Frist von zwei Wochen erfolgen. Die Mitgliederversammlung wird von dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch die Stellvertreterin geleitet. Ist auch diese verhindert, so bestimmt die Mitgliederversammlung aus den anwesenden Gesamtvorstandsmitgliedern den Versammlungsleiter .

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins.
Sie regelt die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht vom Gesamtvorstand wahrgenommen werden. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

a) Wahl der von der Mitgliederversammlung zu benennenden Gesamtvorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer,

  1. b) Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Haushaltsplan,
  2. c) Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstandes und der Rechnungsprüfer,
  3. d) Entlastung des Gesamtvorstandes nach Rechnungslegung,
  4. e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
  5. f) Änderung der Satzung,
  6. g) Auflösung des Vereins,
  7. h) sonstige gesetzliche Aufgaben.

(2) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden schriftlich einberufen, bzw. bei Verhinderung durch dessen Stellvertreterin.

  1. a) sooft das Interesse des Vereins es erfordert, mindestens jedoch einmal im Jahr,
  2. b) wenn mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder die Einberufung verlangt unter Angabe der Zwecke und der Gründe,
  3. c) beim Ausscheiden eines Gesamtvorstandsmitgliedes binnen angemessener Frist.

(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte mit einer Frist von zwei Wochen erfolgen. Die Mitgliederversammlung wird von dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch die Stellvertreterin geleitet. Ist auch diese verhindert, so bestimmt die Mitgliederversammlung aus den anwesenden Gesamtvorstandsmitgliedern den Versammlungsleiter.

§ 9 Beschlussfähigkeit

(1) Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder.

(2) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(3) Bei der Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung – einschließlich einer Änderung des Vereinszwecks entscheidet ebenfalls die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(4) Bei der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von einem Drittel der Vereinsmitglieder erforderlich. Ist die einberufene Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Auf diesen Tatbestand ist in der Einladung hinzuweisen. Diese Versammlung darf frühestens einen Monat nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber jedenfalls spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen.

Bei der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(5) Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der erschienenen Mitglieder dies wünscht. In Personalangelegenheiten genügt der Wunsch eines einzelnen Mitglieds zur Durchführung einer geheimen Abstimmung.

(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, in der Ort und Zeit der Versammlung sowie die Anträge und das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden. Das Protokoll ist von dem jeweiligen Versammlungsleiter, sowie dem Protokollführer zu unterschreiben. Wenn mehrere Versammlungsleiter tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die gesamte Niederschrift gemeinsam mit dem Protokollführer. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

§ 10 Gesamtvorstand 
(1) Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus sechs Mitgliedern, nämlich dem ersten Vorsitzenden, der jeweiligen Äbtissin, bzw. der jeweiligen Oberin der Abtei St.Hildegard oder einer von ihr benannten Stellvertreterin aus dem Konvent der Abtei St. Hildegard als geborene Stellvertreterin, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, sowie dem Vorsitzenden des Beirats und dessen Stellvertreter. Der erste Vorsitzende, Schriftführer und Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Gesamtvorstandes im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Zu Gesamtvorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln offen oder geheim, falls ein Mitglied dies wünscht.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit der Stellvertreterin oder durch einen dieser beiden zusammen mit dem Schatzmeister vertreten. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der Schatzmeister nur handeln darf, wenn der 1. Vorsitzende oder die Stellvertreterin verhindert ist.
(3)) Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

§ 11 Aufgaben des Gesamtvorstandes 
(1) Dem Gesamtvorstand obliegt die gesamte Geschäftsführung und die Verwaltung des Vereins-vermögens.
(2) Der 1. Vorsitzende oder dessen Stellvertreterin beruft die Sitzungen des Gesamtvorstandes unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
(3) Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Ist der 1. Vorsitzende nicht anwesend, so entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme der Stellvertreterin.
(4) Die Beschlussfassung kann durch schriftliche Zustimmung aller Gesamtvorstandsmitglieder erfolgen (Umlaufverfahren).
(5) Die Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses werden vom Schatzmeister wahrgenommen.
(6) Dem Vereinsvorsitzenden und seiner Stellvertreterin obliegen gemeinsam die Berufung der Mitglieder des Beirates.

§ 12 Geschäftsführer 
Der Gesamtvorstand kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben einen Geschäftsführer ernennen. Er ist an die Weisungen des Gesamtvorstandes gebunden.

§ 13 Geschäftsjahr und Rechnungsprüfung 
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Kasse und Rechnung des Vereins sind mindestens einmal jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung beauftragte Personen zu prüfen.

§ 14 Beirat 
(1) Zur Förderung der Zwecke des Vereins erfolgt die Berufung eines Beirates, der maximal aus 20 Vereinsmitgliedern besteht. Die Berufung erfolgt auf einen Zeitraum von drei Jahren. Wiederberufung ist möglich.
(2) Der Beirat soll sich, sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens einmal im Jahr versammeln. Der Vereinsvorsitzende beruft den Beirat ein.
(3) Der Beirat bestellt seinen Vorsitzenden und dessen Vertreter auf die Dauer von vier Jahren.
(4) Der Beirat ist vom Gesamtvorstand laufend über alle wichtigen Belange zu unterrichten. Der Beirat ist berechtigt und verpflichtet, den Gesamtvorstand zu beraten und ihm Anregungen zu geben. In diesem Fall kann der Beirat vom Gesamtvorstand Auskunft über den Stand der Vereinsangelegenheiten verlangen. Hierzu kann der erste Vorsitzende des Beirats den Beirat einberufen.

§ 15 Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung oder Aufhebung 
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Träger der Benediktinerinnenabtei St.Hildegard e.V. bzw. deren Rechtsnachfolger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

§ 16 Schlussbestimmung 
Sollten im Zuge von Eintragungsverfahren, durch das Registergericht oder das Finanzamt angeregt, redaktionelle Satzungsänderungen erforderlich werden, so ist hierzu der Gesamtvorstand berechtigt. Der Vorsitzende hat darüber der nächsten Mitgliederversammlung zu berichten.

§ 17 Inkrafttreten der Satzung 

Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 11.10.2001 beschlossen: Sie tritt in Kraft, sobald der Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rüdesheim eingetragen ist.

 

Sr. Philippa Rath zum Freundeskreis:

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