Institutionelles Schutzkonzept

Die Abtei St. Hildegard hat ein institutionelles Schutzkonzept erstellt. Hier können Sie es sich ansehen und bei Wunsch auch herunterladen.

Schutzkonzept

Vereinigung der Benediktinerinnen zu St. Hildegard e.V.

INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT

1. Grundhaltung
Die Abtei St. Hildegard in Rüdesheim am Rhein, zivilrechtlich organisiert als „Vereinigung der Benediktinerinnen zu St. Hildegard e.V.“, ist ein rechtlich und wirtschaftlich selbständiges, römisch-katholisches Kloster im Bistum Limburg. Sie ist Heimat der Nonnen, die hier im gemeinschaftlichen Leben ihrer Berufung folgen, „auf den Spuren des Evangeliums seine Wege“ zu gehen (vgl. Prolog zur Benediktsregel).
Die Orientierung am Evangelium und die geistliche Lehre des heiligen Benedikt sind Richtschnur für das Leben in der klösterlichen Gemeinschaft. Zugleich ist das Kloster ein wichtiger Bezugspunkt für die Frauen und Männer, die hier als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch ehrenamtlich in den klösterlichen Betrieben und Bereichen tätig sind. Sie alle dürfen sich als Teil der Abtei verstehen. Entsprechend soll auch in den verschiedenen Bereichen des Klosters – in den Betrieben, im Gästebereich, in der Seelsorge – das Evangelium Maßstab und Richtschnur für den Umgang miteinander sein. Dies gilt auch mit Blick auf die Menschen, die in der Abtei St. Hildegard Angebote der Seelsorge und der geistlichen Einkehr in Anspruch nehmen.

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