Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Liebes Mitglied,
liebe Spenderin, lieber Spender,
Ihr Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstitutes genügen gem. § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStDV (früher § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV) bei Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge oder Spenden) bis 300 Euro als Nachweis Ihrer Zuwendung, wenn diese gemeinsam mit unserem „Beleg gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStDV“ (siehe Download) dem Finanzamt vorgelegt werden.
Ab einer Einzelzuwendung von 300 Euro erhalten Sie von uns eine gesonderte Zuwendungsbestätigung.
Für Ihre Bereitschaft, den Freundeskreis der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard bei seiner Arbeit durch Ihre Zuwendung zu unterstützen, danke ich Ihnen – auch im Namen der Benediktinerinnen – sehr herzlich.

Benno Berkes
Schatzmeister

Beleg gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStDV downloaden:
Bestätigung Freistellungsbescheid