15. Januar – 16. Mai – 15. September

Fortsetzung Kapitel 02:

33. Vor allem darf er über das Heil der ihm Anvertrauten nicht hinwegsehen oder gering schätzen und sich größere Sorgen machen um vergängliche, irdische und hinfällige Dinge.

34. Stets denke er daran: Er hat die Aufgabe übernommen, Menschen zu führen, für die er einmal Rechenschaft ablegen muss.

35. Wegen des vielleicht allzu geringen Klostervermögens soll er sich nicht beunruhigen; vielmehr bedenke er das Wort der Schrift: (Mt 6,33) „Sucht zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit, und dies alles wird euch dazu gegeben.“

36. Ein anderes Schriftwort sagt: (Ps 34,10) „Wer ihn fürchtet, leidet keinen Mangel.“

37. Der Abt muss wissen: Wer es auf sich nimmt, Menschen zu führen, muss sich bereithalten, Rechenschaft abzulegen.

38. Er sei sich darüber ganz im klaren: Wie groß auch die Zahl der Brüder sein mag, für die er Verantwortung trägt, am Tag des Gerichts muss er für sie alle dem Herrn Rechenschaft ablegen, dazu ohne Zweifel auch für sich selbst.

39. Immer in Furcht vor der bevorstehenden Untersuchung des Hirten über die ihm anvertrauten Schafe, sorgt er für seine eigene Rechenschaft, wenn er sich um die der anderen kümmert.

40. Wenn er mit seinen Ermahnungen anderen zur Besserung verhilft, wird er selbst von seinen Fehlern geläutert.

 

Die Benediktusregel – Ausgabe nach Tageslesungen  | zurück |