Fortsetzung Kapitel 18:

12. Zur Vesper werden täglich vier Psalmen feierlich gesungen,

13. angefangen vom Psalm 109 bis Psalm 147;

14. ausgenommen sind Psalmen, die schon anderen Gebetszeiten zugewiesen wurden, nämlich die Psalmen 117 bis 127, Psalm 133 und 142.

15. Alle andern sind zur Vesper zu singen.

16. Weil drei Psalmen fehlen, sind die längeren der genannten Reihe zu teilen, nämlich Psalm 138, Psalm 143 und Psalm 144.

17. Weil Psalm 116 kurz ist, wird er mit Psalm 115 verbunden.

18. Damit ist die Reihe der Vesperpsalmen festgelegt. Für alles Übrige gilt die oben gegebene Ordnung, also für Lesung, Responsorium, Hymnus, Versikel und Canticum.

19. Zur Komplet werden täglich dieselben Psalmen wiederholt, nämlich Psalm 4, Psalm 90 und Psalm 133.

20. Damit ist die Ordnung des Psalmengesanges am Tage festgelegt. Die anderen Psalmen verteile man gleichmäßig auf die Vigilien der sieben Nächte.

21. Dabei teilt man die längeren Psalmen und bestimmt so zwölf für jede Nacht.

22. Wir machen ausdrücklich auf folgendes aufmerksam: Wenn jemand mit dieser Psalmenordnung nicht einverstanden ist, stelle er eine andere auf, die er für besser hält.

23. Er achte aber unter allen Umständen darauf, dass jede Woche der ganze Psalter mit den 150 Psalmen gesungen und zu den Vigilien am Sonntag stets von vorne begonnen wird.

24. Denn Mönche, die im Verlauf einer Woche weniger singen als den ganzen Psalter mit den üblichen Cantica, sind zu träge im Dienst, den sie gelobt haben.

25. Lesen wir doch, dass unsere heiligen Väter in ihrem Eifer an einem einzigen Tag vollbracht haben, was wir in unserer Lauheit wenigstens in einer ganzen Woche leisten sollten.

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Kapitel 73: Die Regel als Anfang unseres Weges zur vollen Gerechtigkeit

1. Diese Regel haben wir geschrieben, damit wir durch ihre Beobachtung in unseren Klöstern eine dem Mönchtum einigermaßen entsprechende Lebensweise oder doch einen Anfang im klösterlichen Leben bekunden.

2. Für den aber, der zur Vollkommenheit des klösterlichen Lebens eilt, gibt es die Lehren der heiligen Väter, deren Beobachtung den Menschen zur Höhe der Vollkommenheit führen kann.

3. Ist denn nicht jede Seite oder jedes von Gott beglaubigte Wort des Alten und Neuen Testamentes eine verlässliche Wegweisung für das menschliche Leben?

4. Oder welches Buch der heiligen katholischen Väter redet nicht laut von dem geraden Weg, auf dem wir zu unserem Schöpfer gelangen?

5. Aber auch die Unterredungen der Väter, ihre Einrichtungen und ihre Lebensbeschreibungen sowie die Regel unseres heiligen Vaters Basilius,

6. sind sie nicht für Mönche, die recht leben und gehorsam sind, Anleitung zur Tugend?

7. Wir aber sind träge, leben schlecht, sind nachlässig und müssen deshalb vor Scham erröten.

8. Wenn du also zum himmlischen Vaterland eilst, wer immer du bist, nimm diese einfache Regel als Anfang und erfülle sie mit der Hilfe Christi.

9. Dann wirst du schließlich unter dem Schutz Gottes zu den oben erwähnten Höhen der Lehre und der Tugend gelangen. (Amen.)

Schließt die Regel.

 

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Kapitel 72: Der gute Eifer der Mönche

1. Wie es einen bitteren und bösen Eifer gibt, der von Gott trennt und zur Hölle führt,

2. so gibt es den guten Eifer, der von den Sünden trennt, zu Gott und zum ewigen Leben führt.

3. Diesen Eifer sollen also die Mönche mit glühender Liebe in die Tat umsetzen,

4. das bedeutet: Sie sollen einander in gegenseitiger Achtung zuvorkommen; (Röm12,10)

5. ihre körperlichen und charakterlichen Schwächen sollen sie mit unerschöpflicher Geduld ertragen;

6. im gegenseitigen Gehorsam sollen sie miteinander wetteifern;

7. keiner achte auf das eigene Wohl, sondern mehr auf das des anderen;

8. die Bruderliebe sollen sie einander selbstlos erweisen;

9. in Liebe sollen sie Gott fürchten;

10. ihrem Abt seien sie in aufrichtiger und demütiger Liebe zugetan.

11. Christus sollen sie überhaupt nichts vorziehen.

12. Er führe uns gemeinsam zum ewigen Leben.

 

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Kapitel 71: Der gegenseitige Gehorsam

1. Das Gut des Gehorsams sollen alle nicht nur dem Abt erweisen. Die Brüder müssen ebenso einander gehorchen;

2. sie wissen doch, dass sie auf dem Weg des Gehorsams zu Gott gelangen.

3. Ein Befehl des Abtes oder der von ihm eingesetzten Oberen habe jedoch immer den Vorrang, und wir erlauben nicht, dass private Befehle vorgezogen werden.

4. Sonst sollen alle Jüngeren ihre älteren Brüdern in aller Liebe und mit Eifer gehorchen.

5. Ist einer streitsüchtig, werde er zurechtgewiesen.

6. Wenn aber ein Bruder vom Abt oder von einem der Oberen aus einem noch so geringfügigen Grund irgendwie zurechtgewiesen wird,

7. oder wenn er merkt, dass ein älterer innerlich gegen ihn erzürnt oder ein wenig erregt ist,

8. dann werfe er sich unverzüglich zu Boden und liege zur Buße so lange zu seinen Füßen, bis die Erregung durch den Segen zur Ruhe kommt.

9. Wer sich aus Geringschätzung weigert, das zu tun, den treffe körperliche Züchtigung, oder er werde, wenn er trotzig bleibt, aus dem Kloster gestoßen.

 

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Kapitel 70: Eigenmächtige Bestrafung eines Bruders

1. Man beuge im Kloster jeder Gelegenheit zur Anmaßung vor.

2. Darum bestimmen wir: Keiner darf seiner Brüder ausschließen oder schlagen, es sei denn, der Abt habe ihm dazu Vollmacht erteilt.

3. Wer sich dagegen verfehlt, werde vor allen zurechtgewiesen, damit die anderen abgeschreckt werden. (1Tim5,20)

4. Alle sollen die Knaben bis zum Alter von 15 Jahren gewissenhaft zur Ordnung anhalten und beaufsichtigen,

5. doch geschehe auch dies immer maßvoll und überlegt.

6. Wer sich ohne Weisung des Abtes irgend etwas gegen einen Erwachsenen herausnimmt oder gar den Knaben gegenüber sich zu maßlosem Zorn hinreißen lässt, den treffe die von der Regel vorgesehene Strafe.

7. Es steht ja geschrieben: „Was du selbst nicht erleiden willst, das tue auch keinem anderen an!“ (Tob 4,16)

 

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Kapitel 69: Eigenmächtige Verteidigung eines Bruders

1. Man achte darauf, dass im Kloster sich keiner bei irgendeinem Anlass herausnimmt, als Verteidiger oder Beschützer eines anderen Mönches aufzutreten,

2. wären die Beiden auch noch so eng durch Blutsverwandtschaft verbunden.

3. Auf gar keine Weise dürfen sich die Mönche das herausnehmen, weil dies zum Anlass für schlimmste Ärgernisse werden kann.

4. Wer diese Vorschrift übertritt, werde streng in die Schranken gewiesen.

 

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Kapitel 68: Überforderung durch einen Auftrag

1. Wenn einem Bruder etwas aufgetragen wird, das ihm zu schwer oder unmöglich ist, nehme er zunächst den erteilten Befehl an, in aller Gelassenheit und Gehorsam.

2. Wenn er aber sieht, dass die Schwere der Last das Maß seiner Kräfte völlig übersteigt, lege er dem Oberen dar, warum er den Auftrag nicht ausführen kann,

3. und zwar geduldig und angemessen, ohne Stolz, ohne Widerstand, ohne Widerrede.

4. Wenn er seine Bedenken geäußert hat, der Obere aber bei seiner Ansicht bleibt und auf seinem Befehl besteht, sei der Bruder überzeugt, dass es so für ihn gut ist;

5. und im Vertrauen auf Gottes Hilfe gehorche er aus Liebe.

 

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Kapitel 67: Brüder auf Reisen

1. Sollen Brüder auf Reisen geschickt werden, empfehlen sie sich dem Gebet aller Brüder und des Abtes.

2. Beim letzten Gebet des Gottesdienstes wird immer aller Abwesenden gedacht.

3. Bei der Rückkehr von der Reise aber sollen sich die Brüder noch am selben Tag bei allen festgesetzten Gebetszeiten am Schluss des Gottesdienstes im Oratorium zu Boden werfen

4. und alle um das Gebet bitten wegen der Fehler, die vielleicht unterwegs vorgekommen sind, wenn sie Böses gesehen oder gehört oder Unnützes geredet haben.

5. Auch nehme sich keiner heraus, einem anderen alles zu erzählen, was er außerhalb des Klosters gesehen und gehört hat, denn das richtet großen Schaden an.

6. Wenn sich einer das herausnimmt, verfällt er der von der Regel vorgesehenen Strafe,

7. ebenso jeder, der den Bereich des Klosters eigenmächtig verlässt, irgendwohin geht oder sonst etwas ohne Erlaubnis des Abtes unternimmt, sei es auch noch so geringfügig.

 

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Kapitel 66: Die Pförtner des Klosters

1. An die Pforte des Klosters, stelle man einen weisen älteren Bruder, der Bescheid zu empfangen und zu geben weiß und den seine Reife daran hindert, sich herumzutreiben.

2. Der Pförtner soll seine Zelle neben der Pforte haben, damit alle, die ankommen, dort immer einen antreffen, von dem sie Bescheid erhalten.

3. Sobald jemand anklopft oder ein Armer ruft, antworte er: „Dank sei Gott“ oder „Segne mich“.

4. Mit der ganzen Sanftmut eines Gottesfürchtigen und mit dem Eifer der Liebe gebe er unverzüglich Bescheid.

5. Braucht der Pförtner eine Hilfe, erhalte er einen jüngeren Bruder.

6. Das Kloster soll, wenn möglich, so angelegt werden, dass sich alles Notwendige, nämlich Wasser, Mühle und Garten, innerhalb des Klosters befindet und die verschiedenen Arten des Handwerks dort ausgebt werden können.

7. So brauchen die Mönche nicht draußen herumlaufen, denn das ist für sie überhaupt nicht gut.

8. Diese Regel soll nach unserem Willen in der Gemeinschaft oft vorgelesen werden, damit sich keiner der Brüder mit Unkenntnis entschuldigen kann.

 

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Fortsetzung Kapitel 65:

11. Daher halten wir es zur Wahrung des Friedens und der Liebe für angebracht, dass der Abt die Ämter in seinem Kloster nach eigenem Ermessen besetzt.

12. Wenn möglich sollen Dekane alle Belange des Klosters nach den Weisungen des Abtes regeln, wie wir schon früher bestimmt haben.

13. Sind mehrere beauftragt, kann ein einzelner nicht stolz werden.

14. Erfordern es aber die örtlichen Verhältnisse oder äußert die Gemeinschaft begründet und mit Demut die Bitte und hält es der Abt für gut,

15. wähle er mit dem Rat gottesfürchtiger Brüder einen aus und setze ihn selber als seinen Prior ein.

16. Der Prior führe in Ehrfurcht aus, was ihm sein Abt aufträgt; er tue nichts gegen den Willen oder die Anordnung des Abtes.

17. Denn je höher er über die anderen gestellt ist, um so sorgfältiger muss er die Weisungen der Regel beobachten.

18. Stellt sich heraus, dass der Prior voller Fehler ist oder, vom Hochmut betört, sich Stolz überhebt oder nachweislich die heilige Regel verachtet, werde er bis zu viermal mit Worten zurechtgewiesen.

19. Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.

20. Ändert er sich auch so nicht, werde er seines Amtes als Prior enthoben, und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle treten.

21. Ist er auch danach in der Gemeinschaft nicht ruhig und gehorsam, werde er sogar aus dem Kloster gestoßen.

22. Doch bedenke der Abt, dass er über alle seine Entscheidungen vor Gott Rechenschaft ablegen muss, damit nicht die Flamme des Neids oder der Eifersucht seine Seele verzehrt.

 

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