Messwein

Seit 1976 galt eine besondere Messweinverordnung, die hervorhob: „Der Wein für die Eucharistiefeier muss vom Gewächs des Weinstocks (vgl. Lukas 22,18) stammen und naturrein und unvermischt sein, dass heißt ohne Beimischung von Fremdstoffen“. Wer Messwein produzieren oder verkaufen wollte, mußte sich bei dem jeweiligen Bistum dazu anerkennen lassen.
Nach dem Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. Juni 2014, wurde dies aufgehoben, weil „inzwischen das weltliche Recht die Reinheit des Weines strikt normiert und die Beimischung von Fremdstoffen weitestgehend verbietet. Einer Approbation einzelner Messweinlieferanten bedarf es daher künftig nicht mehr. Die Priester haben weiterhin gewissenhaft dafür Sorge zu tragen, dass bei der Feier der Eucharistie ein Wein verwendet wird, der mindestens den Anforderungen eines Qualitätsweines nach deutschem Weinrecht genügt und so der Würde des Sakramentes entspricht.“
Nicht nur wir verwenden unsere Klosterweine in der Eucharistiefeier, auch viele Pfarreien aus ganz Deutschland beziehen ihren Messewein aus unserem Klosterweingut. Es ist schon etwas ganz besonderes, den eigenen Wein in der Eucharistie zu verwenden.