In dem soeben erschienenen, ebenso umfangreichen wie spannenden Band „Katholikinnen und das Zweite Vatikanische Konzil“, herausgegeben von Regina Heyder und Gisela Muschiol (Aschendorff Verlag, Münster 2018) sind u.a. auch die umfangreichen Aktivitäten unserer verstorbenen Hildegardforscherin, Sr. Marianna Schrader, zum Thema Diakoninnenweihe dokumentiert. Wie weit unsere Sr. Marianna und viele andere Frauen des Konzils ihrer Zeit voraus waren, und wie wenige Fortschritte seither in dieser für die Frauen in der Kirche so wichtigen Frage erzielt wurden, veranlasst uns dazu, die untenstehenden Dokumente hier allen interessierten und engagierten Leserinnen und Lesern zugänglich zu machen. Wir danken den Herausgeberinnen und dem Verlag Aschendorff für die freundliche Abdruckgenehmigung.

Ihre Schwestern von St. Hildegard

 

 

 

Die Konzilsaktivitäten Marianna Schraders OSB (1961–1969)

„Das Konzil mit all seinen Ereignissen hat meine Seele in Brand gesteckt und sie zu einer neuen Gesamtsicht geführt“[1] – diesen Satz stellt Sr. Marianna Schrader OSB (1882–1970), Benediktinerin der Abtei St. Hildegard in Eibingen, über ein ihrer Äbtissin vorgelegtes Exposé. Die Hildegardforscherin hat von 1961 an, fast schon achtzigjährig, ihre Reformvorschläge verschiedenen Konzilsvätern vorgetragen und stand darüber im Austausch mit zahlreichen katholischen Akademikerinnen und Akademikern. Anhand der bis zu ihrem letzten Lebensjahr geführten Korrespondenzen lassen sich nicht nur die überragende Bedeutung des Konzils für eine Ordensfrau in einem kontemplativen Orden und das Interesse der gesamten Klostergemeinschaft an diesem Ereignis nachvollziehen, sondern ebenso die Dynamik, die das Konzil ausgelöst hat. Dies gilt zunächst für Marianna Schrader persönlich: waren es zunächst Jungfrauen- und Diakoninnenweihe[2], mit denen sie sich befasste, so weiteten sich allmählich der Kreis ihrer Korrespondenzpartner und der von ihr vorgeschlagenen Reformen. In „heiliger Freiheit“[3] nannte sie später Anliegen, die die Lebensform der Benediktinerinnen selbst berührten: moderatere Klausurvorschriften und die Abschaffung des Gitters, das in vielen kontemplativen Klöstern den Kirchenraum der Nonnen vom Mittelschiff der Kirche trennt(e) und im Sprechzimmer üblich war. Horizont ihrer Überlegungen war „die Frage, ob wir Benediktinerinnen der Beuroner Kongregation bei diesem Aufbruch mitgehen, ob wir das Überlebte des Mittelalters abstreifen, aber ohne von der Verwirklichung des monastischen Ideals abzuweichen.“[4]

Marianna Schraders Korrespondenz erlaubt darüber hinaus einen Blick aus der Schlüssellochperspektive auf die Konzilsdynamik im Eibinger Konvent, der nicht nur mit „ständigen Gebeten“ das Geschehen in Rom begleitete, sondern auch mit „lebhaftem Interesse“[5] die Konzilsereignisse mittels verschiedenster Medien verfolgte. Agierte Marianna Schrader zunächst ausdrücklich „aus eigener Initiative, nicht im Auftrag unserer hochwürdigen Mutter Äbtissin, aber mit ihrer Erlaubnis“[6] – Randnotizen von Mutter Fortunata Fischer zu einem Manuskript Marianna Schraders ist zu entnehmen, dass die Äbtissin die Aktivitäten ihres Konventsmitglieds zunächst skeptisch bis kritisch verfolgt hat – so erschloss sich Äbtissin und Klostergemeinschaft zunehmend die Plausibilität solcher Petitionen. 1963 trugen Äbtissin und Seniorat in einer Konzilseingabe den letztlich schon seit Kriegsende existenten Wunsch vor, die Trennung von Chorfrauen und Laienschwestern in kontemplativen Frauenklöstern aufzuheben;[7] 1965 verfasste man ein Memorandum zur Jungfrauenweihe.[8]

Aus der Retrospektive ist Marianna Schrader als prophetisch zu bezeichnen – bis auf die Diakoninnenweihe sind heute alle ihre Reformanliegen Wirklichkeit geworden. 2012 schließlich erfüllte sich ein letzter, bereits 1967 unter Berufung auf Weihbischof Kampe vorgetragener Wunsch Marianna Schraders: die Erhebung Hildegards von Bingen zur Kirchenlehrerin.[9]

 

[1] AAStH Eibingen, Nachlass Schrader, undatierte Schreibmaschinendurchschrift (2 Seiten) mit handschriftlichen Anmerkungen von Äbtissin Fortunata Fischer. Thematik ist das Verständnis des Konvents als „Kirche“. Die Durchschrift ist so schlecht lesbar, dass der Text leider nicht vollständig ediert werden kann. Wir danken M. Clementia Killewald OSB †, Sr. Matthia Eiden OSB † und Sr. Philippa Rath OSB für die gute Zusammenarbeit und die Erlaubnis zum Abdruck der Dokumente.

[2] Zur Terminologie: Marianna Schrader spricht zunächst bevorzugt von „Diakonissin“, später verwendet sie den Begriff „Diakonin“. In der Einführung wird einheitlich der Begriff „Diakonin“ verwendet.

[3] Diese Formulierung in einer Vorlage für das Exposé „Das Konzil verfolgt u. a. zwei Ziele“ (vgl. Dok. 76).

[4] Dok. 75.

[5] Vgl. z. B. Dok. 74, 78 und 80.

[6] Dok. 74.

[7] Vgl. Dok. 96.

[8] Vgl. dazu Heyder, Antizipation und Partizipation (in Vorbereitung).

[9] Vgl. Dok. 91.

 

Reformanliegen Diakonninnenweihe

Marianna Schrader verstand die Diakoninnenweihe als Weihe für Frauen, die in ihrem kirchlichen Dienst dem Bischof zugeordnet sein sollen und nicht einer klösterlichen Gemeinschaft im engeren Sinne angehören (müssen): „Die Wiedereinführung der Diakonissinnenweihe würde den berechtigten Wunsch der Frau nach einer ihrem Wesen entsprechenden Stellung in der Kirche erfüllen.“ Auch für das Institut der Diakoninnen rekurrierte Marianna Schrader auf historische Vorbilder, insbesondere die „Didascalia et Constitutiones Apostolorum“. In Schraders Argumentationen sind mehrere bemerkenswerte Züge feststellbar: ihre Kirchlichkeit, erkennbar an verschiedenen aus der Korrespondenz mit Experten entstehenden Modifikationen; ihr Pragmatismus, mit dem sie zuletzt „wenigstens einstweilen“ die Thematik der Weihe zurücksetzte, solange Frauen „alle Dienste des männlichen Diakonats, … ausgenommen die Assistenz beim heiligen Opfer am Altar“ übertragen werden; ihre umfassende theologische und historische Bildung, mit der sie sich genau auf jene Texte bezog, die bis heute die Diskussion bestimmen.

Marianna Schrader hat ihre Bemühungen um die Einführung der Diakoninnenweihe im letzten Konzilsjahr – nach Verabschiedung der Kirchenkonstitution Lumen gentium, die in Nr. 29 die Wiederherstellung des ständigen Diakonats ermöglicht hat – nochmals intensiviert. Dazu gehörte auch, dass sie weitere Verbündete suchte und fand: Die Zusammenarbeit mit Gertrud Ehrle in der Diakonatsfrage ist charakteristisch für die neuen Allianzen zwischen Ordensfrauen und Laienkatholikinnen nach dem Konzil. Dass Marianna Schraders Forderung durchaus plausibel war, zeigen die undogmatischen Reaktionen der Weihbischöfe Frotz und Kampe und nicht zuletzt das von der Würzburger Synode (1971–1975) verabschiedete Votum: „Die Synode bittet den Papst, … die Frage des Diakonats der Frau entsprechend den heutigen theologischen Erkenntnissen zu prüfen und angesichts der gegenwärtigen pastoralen Situation womöglich Frauen zur Diakonatsweihe zuzulassen.“

Von Dr. Regina Heyder

 

Die Dokumente im einzelnen:

Auszug aus: Sr. Marianna Schrader OSB an „Ew. Exzellenz“ [Bischof Wilhelm Kempf]

Abtei St. Hildegard, 29. Mai 1961

… Die Ordinatio Diaconissarum

Diese uralte, kirchliche Weihe sollte wieder eingeführt werden und zwar für Mitglieder der Säkularinstitute. Diese Frauen können heute, da sie in der Welt leben, die Consecratio Virginum nicht empfangen. Die Diakonissinnenweihe aber wurde gerade Frauen, die im Dienste der Kirche standen, erteilt. Da diese Weihe nach den Constitutiones Apostolorum zwischen die Weihe des Diakons und Subdiakons eingereiht wurde, zählte die Diakonissin zum Klerus. Über die ordinatio diaconissarum siehe: F. X. Funk, Didascalia et Constitutiones Apostolorum, Teil 1, Paderborn 1905; H. Schäfer, Die Kanonissenstifter im deutschen Mittelalter, in: Kirchenrechtliche Abhandlungen, Heft 43 und 44, Stuttgart 1907.

Die vorstehenden Ausführungen erwuchsen aus dem lebhaften Interesse, das wir dem Konzil und seinen Vorbereitungen entgegenbringen. Wir begleiten sie mit unseren ständigen Gebeten und wünschen von Herzen, dass das katholische Volk, unter Führung des Klerus, an diesen für die ganze heilige Kirche so hochwichtigen Vorbereitungen intensiven Anteil nehmen möchte.

Unsere hochwürdige Mutter Äbtissin lässt ihre ehrerbietigen Grüße entbieten. Mit der Bitte um Ihren hohepriesterlichen Segen für die ganze Familie der hl. Hildegard bin ich

Ew. Exzellenz

in XPO ehrfurchtsvoll ergebene

 

Auszug aus: Sr. Marianna Schrader OSB, Exposé: „Das Konzil verfolgt u.a. zwei Ziele“

Ordinatio Diaconissarum

Es wird von Mitgliedern der Kongregationen und der Säkularinstitute oft bedauert, dass sie die Consecratio Virginum nicht empfangen können. Wäre es möglich, für sie die altkirchliche Weihe der Diakonissin wieder einzuführen? Sie wurde gerade denjenigen erteilt, die für die Kirche im Dienst der Liebe tätig waren und verlangte nicht die Jungfräulichkeit. Die Frühkirche zählte vielerorts die Diakonissin zum höheren Klerus. Sie erhielt ihre Weihe nach den Diakonen, vor den Subdiakonen. Über die Diakonissinnenweihe siehe: H. Schäfer, Die Kanonissenstifter im deutschen Mittelalter, in: Kirchenrechtliche Abhandlungen, hg. von U. Stutz, Heft 43 und 44, Stuttgart 1907, S. 46ff und Didascalia et Constitutiones Apostolorum, T. 1, ed. F. X. Funk, p. 524/25: Weihegebet.

Könnten nicht die Liobaschwestern und Haus Venio, München, für diese Weihe bahnbrechend vorbildlich werden?

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Weihbischof Augustinus Frotz

Abtei St. Hildegard, 8. November 1964

Benedicite!

Ew. Exzellenz!

Ihre Intervention während der 112. Generalkongregation des Konzils zu Art. 20 „Förderung der Personenwürde“ am 29. Oktober und Ihr Interview mit der N.C.W.C. am 7. Oktober über das Thema „Neue Möglichkeiten für Frauen in der Kirche schaffen“ haben wir mit lebhaftem Interesse verfolgt. So sah ich mich ermutigt, meine Überlegungen und Studien über ein Thema zu skizzieren, das mich seit längerer Zeit beschäftigt: Die Diakonissin.

Da Ew. Exzellenz dem katholischen Frauenbund nahestehen und der „Frau“ Ihr priesterliches Wohlwollen entgegenbringen, möchte ich Ew. Exzellenz bitten, in der Beilage meine Gedanken kurz aussprechen zu dürfen. Auf dem Konzil wurde wohl über die Diakone verhandelt und ein günstiges Resultat erzielt. Des altkirchlichen Standes der Diakonissin aber geschah keine Erwähnung. Und doch könnte die Diakonissin über die „Seelsorgshelferin“ hinaus eine sehr wertvolle Stütze für die Pfarrseelsorge werden. Der Frau würde durch die altkirchliche Diakonissinnen-Weihe eine neue Würde zuteil. Durch diese Weihe würde sie geheiligt und auf besondere Weise in den Dienst der Kirche treten, mit ihr aufs innigste verbunden werden.

Ew. Exzellenz möchte ich ergebenst ersuchen, Einblick in die Anlage zu nehmen und sie eventuell für die Konzilsbesprechungen zu verwerten.

Um den hohepriesterlichen Segen bittet

Ew. Exzellenz

In XPO ehrerbietig ergebene

Sr. Marianna Schrader OSB

 

Weihbischof Augustinus Frotz an Sr. Marianna Schrader OSB

Köln, 9. Januar 1965

Sehr verehrte Schwester Marianna!

Für Ihren Brief vom 8. November 1964 möchte ich Ihnen noch danken, ebenso für die Beilage. Ich habe sie mit Interesse studiert. Persönlich bin ich auch der Auffassung, dass die „Diakonin“ in der Kirche ihren Standort haben muss. Wenn Sie aber die Diskussion über die „Diakone“ auf dem Konzil verfolgt haben, werden Sie erkannt haben, wie schwer es war, der Mehrheit des Konzils das nahezulegen, was jetzt beschlossen ist. Es braucht seine Zeit. Darum hielt ich die Erwähnung des Diakonissen-Berufs und seine Stellung in der Kirche von heute für verfrüht. Ich glaube aber, dass jetzt, nachdem der diakonische Dienst wieder stärker in den Blick gekommen ist, auch die zweite Frage einer neuen Lösung entgegengeht. Es kommt jetzt sehr viel darauf an, dass der „Diakon“ in der Kirche zunächst vollgültig und erstrebenswert sichtbar werde. Wie die Dinge liegen, ist es m. E. Voraussetzung für das zweite.

Also hoffen wir … instanter orantes!

Mit Segenswünschen für Sie und Ihren Konvent

+ Aug. Frotz

Weihbischof

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Weihbischof Augustinus Frotz

Abtei St. Hildegard, 21. Januar 1965

Benedicite!

Eurer Exzellenz

danke ich vielmals für Ihren gütigen Brief und die Freundlichkeit, mir das Pastoralblatt mit Ihrem Artikel „Erneuerter Diakonat“ beizulegen. Ja, wir haben die Konzilsdebatten über die Diakone mit Besorgnis verfolgt und das günstige Endergebnis mit Freude begrüßt. Ihren Einblicken in die gegenwärtige seelsorgliche Lage muss ich natürlich voll zustimmen. Die Stellung des Diakons muss zuerst in der Kirche wieder ausgebaut und sein Tätigkeitsbereich gefestigt werden. Dann wird sich die Kirche der Diakonin zuwenden können. Die Voraussetzungen für ihren „Dienst“ sind allerdings schon weithin gegeben. Jedoch wird die Tatsache, dass die Frau in der Kirche ein von der bischöflichen Weihe getragenes Amt bekleidet, besonders dem Klerus fremd erscheinen. Die ungeheuer weiten Aufgaben, die das Konzil unseren Bischöfen und mit ihnen dem ganzen Volke Gottes stellt, begleiten wir mit intensivster Teilnahme, mit Gebet und Opfer. Emitte Spiritum tuum et creabuntur: et renovabis faciem terrae.

Um Ihren Hohepriesterlichen Segen bittet für das ganze Haus der Heiligen Hildegard

Eurer Exzellenz

in XPO ehrfurchtsvoll ergebene

 

Briefexzerpt „Aus einem Brief von Weihbischof Kampe vom 24.10.1965“

[Limburg, 24. Oktober 1965]

… Sehr interessant fand ich die Ausführungen über die Jungfrauenweihe, obwohl einige Auffassungen durchzuschimmern scheinen, die nicht gerade biblischen Ursprungs sind, sondern aus andern Quellen kommen. Auch hier bin ich der Auffassung, dass man keinen Unterschied zwischen klausurierten Ordensfrauen und anderen Schwesterngemeinschaften machen soll, zumal gerade die letzteren wegen der Gefährdungen in der Welt an diesem Punkt sehr streng sind. Natürlich muss und wird der ganze Ritus vereinfacht und auch theologisch überprüft werden. Die Gedanken von Frau Maura geben dazu wertvolles Material. Auch die Ausführungen von Frau Marianna zur Diakonin waren vor allem in ihrem historischen Teil mir sehr wichtig, zumal gerade hier die internationalen Diakonatskreise tagen. Die Frage wurde auch gestreift, aber jeder Bezug auf die sakramentale Weihe abgelehnt. Hier müsste man gewiss Missverständnisse verhüten, aber der Gedanke der in der Welt lebenden und dem Bischof verbundenen Diakonin (oder wie man sie heute nennen sollte) scheint mir sehr wichtig zu sein. …

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Hannes Kramer, Internationaler Diakonatskreis Freiburg

Abtei St. Hildegard, 8. November 1965

Sehr geehrter Herr Kramer,

die erregenden Konzilsdiskussionen über das Diakonat und die befreiende Schlussannahme des Schemas haben wir mit lebhafter Anteilnahme verfolgt. Soviel uns bekannt wurde, geschah jedoch der Diakonin keine Erwähnung. Das veranlasste mich, meine Studien über die diaconissa und ihre Weihe in der Frühkirche in äußerst gestraffte Notizen zusammenzuschließen. Da heute der Frau noch keine Stellung in der Kirche eingeräumt ist, schien mir der Hinweis auf die Frühkirche dazu angetan, den berechtigten Wünschen der Frau einen Weg zu erschließen. Die Ordinatio diaconissarum würde sie in den klerikalen Stand erheben und ein ihrer Eigenart entsprechendes weites Arbeitsgebiet einräumen. Aus diesen Erwägungen entstand die Skizze: „Die Diakonin, ihre Weihe – ihr Dienst“, die ich Ihnen gerne zur Verfügung übergebe. Bis jetzt ist sie noch nicht im Druck erschienen, wird aber vielleicht veröffentlicht werden.

Auch an der Internationalen Studienkonferenz des Diakonatskreises haben wir mit Interesse teilgenommen. So wäre es mir eine große Freude, wenn die kurzen Ausführungen den für die Kirche so wichtigen Bestrebungen Ihres Kreises ein wenig dienen könnten. Vielleicht darf ich eine Antwort erwarten, welche Aufnahme meine in der Skizze vertretenen Ansichten gefunden haben.

Mit der Versicherung meiner Gebetshilfe für Ihre im Dienst unserer hl. Kirche so bedeutungsvollen Aufgaben und freundlichen Grüßen

in caritate XPI

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Gertrud Ehrle

Abtei St. Hildegard, 14. Februar 1966

Pax!

Sehr verehrte Frau Dr. Ehrle!

Die Konzilsdiskussionen über den Diakon haben mich seiner Zeit veranlasst, einige Aufzeichnungen über die Diakonissin zusammenzustellen. Wenn ich recht darüber unterrichtet bin, ist auch einiges zu Ihnen vorgedrungen.

Nun beabsichtige ich die etwas überarbeitete Skizze in einer Zeitschrift zu veröffentlichen. So möchte ich mir erlauben, Ihnen den Text vorzulegen mit der Anfrage, ob Sie ihn geeignet halten für eine Aufnahme in „die christliche Frau“. Der Leserkreis ist mir zu wenig bekannt.

Oder wären Sie der Meinung, eine andere Zeitschrift würde dem aktuellen Thema mehr entsprechen?

Vielleicht besteht durch die „chr. Frau“ bzw. durch Ihre persönliche Vermittlung die Möglichkeit[9], auch in fremdsprachl[ichen] Fr[auen]Z[ei]tschriften auf uns[ere] Sk[izze] hinzuweisen, so dass in gewisser Weise ein internation[aler] Fr[auen]kreis für unser Thema gewonnen würde. Für 1 gefäll[ige] Rückäußerung wäre ich Ihnen zu Dank verpflichtet.

Mit frdl. Grüßen

in caritate XPI

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Gertrud Ehrle

[Abtei St. Hildegard], 23. April 1966

Sehr verehrte Frau Dr. Ehrle!

Gerne übersende ich Ihnen ein zweites Exemplar meiner Skizze über die Diakonissin. Es freute mich aus Ihrem gestrigen Gespräch zu hören, dass die kleine Arbeit Ihr Interesse gefunden hat, und Sie auch bei der in den nächsten Tagen stattfindenden Versammlung des Frauenbundes der Erzdiözese Köln die Aufmerksamkeit dieses Kreises auf die Diakonissin lenken wollen. Auch dass die Skizze Aufnahme in die „Christliche Frau“ finden wird, begrüße ich sehr. Es ist ja der dringende Wunsch vieler Frauen, dass „die Stellung der Frau in der Kirche“ gehoben wird. Vielleicht kann die kleine Arbeit dazu ein wenig beitragen. Im Grunde geht es ja um die nur zwischen den Zeilen stehende aktuelle Frage: Kann die Frau, weil sie Frau ist, eine Ordinatio empfangen? Das wäre auch ein Gesprächsthema, wenn es Ihnen möglich wäre, bei Ihren vielen Reisen einmal wieder in St. Hildegard vorsprechen zu können.

Würden Sie bitte die Freundlichkeit haben, das heute übersandte Exemplar für den Druck weitergeben zu wollen. Ich erinnere mich nicht, ob in dem Ihnen im Februar überreichten Exemplar einige kleine, aber notwendige Korrekturen eingefügt sind. Darum habe ich sie auf beiliegendem kleinen Zettel notiert.

Nun muss ich nochmals um Entschuldigung bitten, dass Sie gestern ein zweites Mal anrufen mussten. Nächste Woche werde ich sogleich zur Stelle sein!

Mit freundlichen Grüßen

in caritate XPI

 

Gertrud Ehrle an Sr. Marianna Schrader OSB

Köln, 28. April 1966

Sehr verehrte Schwester Marianna Schrader!

Herzlichen Dank für Ihre gütigen Zeilen und für die Zusendung eines zweiten Exemplares über die Diakonissinnen. Ich hatte am vergangenen Freitag Gelegenheit, mit H. H. Weihbischof Dr. Frotz zu sprechen. Wir beabsichtigen, dieser so drängenden Frage unserer Zeit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es war mir schon als Laienauditorin in Rom klar, dass zu diesem Thema eine besondere nachkonziliare Arbeit in Betracht kommt. Ihre Ausführungen werden wir in der „Christlichen Frau“ bringen. Es folgen jetzt zwei Hefte rasch nacheinander. Wenn Ihre Ausführungen also noch nicht in dem nächsten Heft enthalten sind, dann liegt der Grund darin, dass der Druck bereits abgeschlossen ist. Es folgt aber – wie gesagt – sofort ein weiteres Heft der „Christlichen Frau“, das dann Ihre Ausführungen bringt und ich denke mir, dass weitere Ausführungen folgen werden.

Leider kann ich im Augenblick noch nicht übersehen, wann ich einmal nach Eibingen komme.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gertrud Ehrle

 

Sr. Marianna Schrader OSB an „Hochwürdigster Herr Weihbischof“ [Kampe],

[Abtei St. Hildegard], 13. August 1966

Benedicite!

Hochwürdigster Herr Weihbischof!

Bei Ihrem letzten Besuch in St. Hildegard nahmen Sie den sehr minderwertigen Durchschlag meiner Skizze über die „Diakonissinnenweihe“ mit. Ich darf vielleicht daraus schließen, dass die kleine Arbeit Ihr Interesse gefunden hat. Inzwischen ist sie in der „Christlichen Frau“ im Druck erschienen, und ich erlaube mir, Ihnen ein Exemplar zuzusenden.

Die mir gütig gewährte Aussprache habe ich damals – mea culpa, mea maxima culpa– leider versäumt, und so bitte ich Sie, hochwürdigster Herr Weihbischof, heute einige Gedanken schriftlich vorbringen zu dürfen.

In der Skizze handelt es sich um die nur zwischen den Zeilen stehende Kernfrage des Problems: Ist die Frau seins- und wesensmäßig vom klerikalen Stand (incl. Priestertum) auszuschließen?

Sie ist nach der Taufe fähig, alle Sakramente zu empfangen, nur das Sakrament der Priesterweihe ist ihr versagt. Warum? Gerade erhielt ich vom Informationszentrum in Freiburg die ersten Hefte „Diakonia“. Heft 2 enthält den kurzen Eintrag „Frauenarbeit im kirchlichen Bereich“ (S. 50/51). Hier wird darauf hingewiesen, dass die Wiedererweckung des beruflichen Diakonats das schwer belastende Faktum der Diskriminierung der Frau im kirchlichen Bereich noch vertiefen wird. –

Meine Skizze weist nach, dass in der Frühkirche des Ostens Diakon und Diakonissin die gleiche Weihe (mit xeirotonia[9]) empfingen. Warum soll die gleiche Weihe nicht die gleiche Wirkung im kirchlichen Raum haben? In der Teilkirche des Ostens war die Aufnahme der Diakonissin in den klerikalen Stand nicht einheitlich durchgeführt. Schäfer (s. Skizze) glaubte aber, die Aufnahme nachgewiesen zu haben.

In der bewegten nachkonziliaren Zeit wird dem männlichen Diakonat von den Bischofskonferenzen weithin zugestimmt werden. Könnten diese sich nicht auch dem Problem der Diakonissin zuwenden? Ihre Weihe (und vielleicht auch ihre Aufnahme in den klerikalen Stand) dürften wohl doch der Erwägung wert sein, ist ja die Frau für die Diakonie in der Kirche besonders geeignet. – Das Priestertum der Frau aber dürfte noch abzulehnen sein. Die Zeit scheint noch nicht reif zu sein. Denn erst einmal müsste die seins- und wesensmäßige, von Gott, dem Schöpfer und Begnader ausgehende Bestimmung und Befähigung der Frau untersucht und geklärt werden.

Ich bitte Sie, hochwürdigster Herr Weihbischof, meine Erwägungen gütig aufnehmen zu wollen.

Von unserer Mutter Äbtissin darf ich ehrerbietige Grüße übermitteln und versichern, dass wir die übergroßen Lasten, die die Auswirkungen des Konzils unseren Bischöfen auferlegen, in steter Anteilnahme und in unserem Beten mittragen.

Mit der Bitte um Ihren bischöflichen Segen

ehrfurchtsvoll ergeben

 

Weihbischof Walther Kampe an Sr. Marianna Schrader OSB

Limburg, 2. September 1966

Ehrwürdige Schwester Marianne [sic]!

Sie rühren in Ihrem Schreiben, für das ich herzlich danke, eine schwierige Frage an. Ich glaube, dass sie im Augenblick theologisch nicht zu lösen ist. Es scheint mir besser, auf dem Weg der Praxis voranzuschreiten. Wenn die Kirche das weibliche Diakonat und die Weihe der Diakonissin erneuert, ohne viel zu fragen, ob es sich dabei um eine Teilnahme an dem Ordo oder um ein Sakramentale handelt, wird man eher zu einem Ergebnis kommen. Die alte Kirche hat ähnlich gehandelt. Viele Dinge sind in der Zeit theologisch geklärt worden, die einfach aus dem Leben der Kirche erwachsen waren. Wird aber zu viel theologische Problematik hinein getragen, so ist zu befürchten, dass wir auch in der Praxis nicht vorankommen. Das sollte natürlich nicht ausschließen, dass weiter geforscht und theologisch gearbeitet wird.

Wollen Sie mich bitte Ihrer Mutter Äbtissin empfehlen, der ich für ihre letzte Information noch bestens danken lasse.

Mit den besten Grüßen und Segenswünschen

+ W. Kampe

 

Sr. Marianna Schrader OSB an „Hochwürdigster Herr Kardinal [Julius Döpfner]

Abtei St. Hildegard, 29. April 1968

Hochwürdigster Herr Kardinal,

Lumen gentium Nr. 37 hat die einfachen Glieder des Volkes des Gottes ermuntert, unbehindert ihre Anliegen den Bischöfen vorzutragen. Obgleich ich um Ihre außerordentliche Überbelastung weiß, bitte ich, dennoch einige Gedanken äußern zu dürfen, weil sie „die Hälfte“ des Gottesvolkes betreffen.

Seitdem das II. Vaticanum – nach heftiger Diskussion – den frühchristlichen Diakonat in der Kirche wieder eingeführt hat, erfreuen sich die Diakone der so notwendigen Förderung vonseiten der Bischöfe. Vom fraulichen Diakonat war auf dem Konzil keine Rede. Die internationale Studienkonferenz, die vom Internationalen Diakonatskreis vom 22.–24. Oktober 1965 in Rom abgehalten wurde, erwähnte nur beiläufig die Diakonin. P. Congar lehnte sie auf Grund des heiligen Paulus ab! P. Koser OFM hatte einige Worte, die von Verständnis für die Frau zeugten. Die Bischofskonferenzen scheinen sich nicht mit der Diakonin zu befassen. Wegen der in der Kirche leider bis jetzt unüberwindbaren Unterbewertung der Frau findet sie wenig Beachtung. Dagegen hat Papst Paul VI. einen neuen, erfreulichen Anfang gesetzt.

Prof. J. Neumann, Tübingen, hielt am 14. Januar d. J. einen klaren, nüchternen, objektiven Radiovortrag: „Die vergessene Hälfte – Gedanken zur Stellung der Frau in der Kirche“. Es wäre zu wünschen, dass dieser Vortrag vom deutschen Episkopat zur Kenntnis genommen würde. Er könnte eine Wandlung der Stellung der Frau in der Kirche einleiten und vielleicht dazu beitragen, dass hindernde Paragraphen im CIC getilgt würden.

Das Schweigen des Konzils veranlasste mich zu Studien über die Diakonin. Ich habe sie in einer kurzen Skizze zusammengefasst, die ich mir erlaube beizulegen.

Ich konnte u. a. aus der Didascalia et Constitutiones Apostolorum XVII–XX (Funk, 522–525) nachweisen, dass die Diakonin in der Ostkirche dieselbe Weihe wie der Diakon empfing, also in den Klerus eingereiht wurde. Annahme und Ablehnung der ordinatio Diaconarum ebd. 525, Anm. zu XX. H. Schäfer, „Die Kanonissenstifter im Mittelalter“, 25–69 (in U. Stutz: Kirchenrechtliche Abhandlungen 1907) gibt einen orientierenden Einblick in die Institution der Virgines canonicae et diaconissae der Frühkirche. Vielleicht ist es ja doch heute – im Gegensatz zur Frühkirche – eine ungeklärte Frage, die dem Episkopat Schweigen gebietet: kann eine Frau die Diakonatsweihe empfangen? Diese Frage würde zu der weiteren nach dem fraulichen Presbyterat führen. Doch dieses Problem sei hier ausgeschaltet.

Anders verhält es sich mit der Verwirklichung des fraulichen Diakonats. Die Eignung der Frau zur Diakonie in vollem Umfang kann m. E. nicht bestritten werden. Doch müsste sich die Frau (wenigstens einstweilen) mit einer einfachen Weihe, einem Sakramentale, begnügen. Aber alle Dienste des männlichen Diakonats sollten auch ihr übergeben werden, ausgenommen die Assistenz beim heiligen Opfer am Altar. – Die Diakonin sollte wie der Diakon dem Bischof unterstehen, nicht dem Pfarrer. Die heutige Stellung und der Arbeitsbereich der Seelsorgshelferin genügen nicht.

Das Anliegen „die Frau in der Kirche“ ist meines Erachtens nicht Ausdruck von Emanzipation. Es will reiche, gottgeschenkte Kräfte wecken, entwickeln und fruchtbar machen für den vielgestaltigen Dienst am Volke Gottes. Denn der Frau sind vom Schöpfer selbst Wesenszüge der heiligen Mutter Kirche eingeprägt.

Die vorstehenden Ausführungen geben nur die Ansichten der Schreiberin wieder. Sie sollen nicht Ausdruck der Meinungen von Mutter Äbtissin oder unseres Konventes sein.

Um gütige Aufnahme meiner Erwägungen und um Ihren Segen für das große Haus der heiligen Hildegard, das Ihnen nicht ganz fremd ist, bittet

Euer Eminenz

Ehrfurchtsvoll und dankbar ergebene

 

Gerhard Gruber, Ordinariatsrat, an Marianna Schrader OSB

München, 20. Mai 1968

Wohlehrwürdige Schwester M. Marianna!

Im Auftrag des hochwürdigsten Herrn Kardinal Döpfner bestätige ich mit bestem Dank den Empfang Ihres freundlichen Schreibens vom 1. Mai 1968.

Sie berühren darin ein Thema, das gegenwärtig umstritten sein mag, aber gewiss eingehende Überlegung verdient. Wohl scheint jetzt die Zeit noch nicht reif, das Amt der Diakonin einzuführen; was aber jetzt getan werden kann und soll, ist eine gründliche Prüfung und Klärung der Frage in pastoralen Instituten und Zeitschriften. Mit Ihrem Artikel in der „christlichen Frau“ haben Sie selbst ein Beispiel dafür gegeben.

Indem ich Ihnen freundliche Segensgrüße des Herrn Kardinals übermittle, bin ich in aufrichtiger Verehrung

Ihr sehr ergebener

Dr. G. Gruber

(Dr. Gerhard Gruber)

Ordinariatsrat

 

Marianna Schrader OSB an Bischof Wilhelm Kempf

[Abtei St. Hildegard], 24. Januar 1969

Hochwürdigster Herr Bischof!

Darf ich mir erlauben, Ihnen den Sonderdruck eines Artikels über die Spiritualität der hl. Hildegard vorzulegen? Ihre große Verehrung unserer lieben Heiligen ermutigt mich hierzu. Und vielleicht hat das Thema auch einige Anziehungskraft in der heutigen Situation der katholischen Frau. Ist doch die hl. Hildegard wirklich eine „moderne“ Frau. Mehr noch, ich möchte sie eine „Diakonin“ nennen, denn ihr ganzes Leben stand im ausschließlichen „Dienst“ der heiligen Kirche. Viele Aufgaben des Diakonats hat sie bereits im 12. Jahrhundert erfüllt.

Und das „Diakonat der Frau“, weiterhin die „Stellung der Frau in der Kirche“ sind es, die mich drängen, diesen Brief an Sie, Hochwürdigster Herr Bischof, zu richten und ich möchte Sie bitten, Ihnen als dem „Vater“ unseres Bistums einige Gedanken offen aussprechen zu dürfen.

Wie oft, wie eingehend, wie dringend wurde das Thema „Die Frau in der Kirche“ und „Das Diakonat der Frau“ dem Episkopat vorgelegt. Aber – er schweigt! Vielleicht in Anlehnung an die Haltung der römischen Kurie und die veralteten Bestimmungen des bisherigen CIC? Und doch haben bereits Papst Johannes XXIII. und auch Stimmen aus dem Konzil es für unhaltbar erklärt, dass der heutigen gewandelten gesellschaftlichen und bildungsmäßigen Stellung der Frau noch keine Änderung und Anpassung ihrer Rolle in der katholischen Kirche gefolgt ist. Siehe u. a. die ausgezeichnete, maßvolle Schrift mit Dokumentation von G. Heinzelmann „Frauen nach dem Konzil“ (1967) und: St. Joan’s International Alliance, Resolutions, The Catholic Citizen 1967, 130.

Prof. Neumann – Tübingen nimmt in seinem objektiven Radio-Vortrag (14.1.1968) zu diesem Thema Stellung und nennt die Frauen „die vergessene Hälfte“ (die doch mehr als zwei Drittel des Kirchenvolkes ausmachen) und mahnt: die frauliche Intelligenz habe bereits den Auszug aus der Kirche begonnen!

Wäre es dem Episkopat nicht möglich, dahin zu arbeiten, dass die Frau (möglichst auch als Volltheologin) alle kirchlichen Aufgaben des Diakonats übernehmen würde, ausgenommen den Dienst am Altare. Es bedürfte hierzu – wenigstens vorläufig – keiner „klerikalen“ Weihe, sondern nur einer Segnung mit Auftrag. So könnte die Frau die reichen, ihr von Gott gegebenen Gaben in den direkten Dienst des Volkes Gottes stellen.

Darf ich mir noch eine kurze Bemerkung zum zölibatären Priestertum erlauben, das m. E. unbedingt aufrechterhalten bleiben muss, aber eben im Mittelpunkt der Diskussion weiter Kreise steht? Der Zölibat darf keine „Schutzmauer“ gegenüber der Frau sein, die den Priester hindert, die Frau als vollwertigen Menschen anzusehen – wie das leider nur zu oft der Fall ist.

Ob der Episkopat sich trotz der Überlast, die eben auf ihm ruht, auch der „vergessenen Hälfte“ erinnern und dem Diakonat der Frau zur Verwirklichung helfen kann? Wir bewundern die Klugheit, die Klarheit und die Maßhaltung der deutschen Bischöfe. Wir freuen uns, dass immer wieder gerade unsere Limburger Diözese als vorbildlich und führend anerkannt wird. Inständig beten wir, dass unter der Einwirkung und mit der Gnadenhilfe des Heiligen Geistes die Kirche – auch besonders in Deutschland – die gegenwärtige schwere Krise siegreich überwinden möge.

Unsere Mutter Äbtissin lässt ehrfurchtvolle Grüße entbieten, und ich bin mit der Bitte um Ihren bischöflichen Segen

in dankbarer Ergebenheit

 

Bischof Wilhelm Kempf an Marianna Schrader OSB

Limburg, 27. Januar 1969

Ehrwürdige Frau Marianne [sic]!

Für die freundliche Übersendung Ihres eingehenden Artikels über die Hl. Hildegard in dem französischen Dictionnaire de spiritualité 1968 sage ich Ihnen aufrichtigen Dank und Glückwunsch!

Ihr besonderes Anliegen betr. Diakonat der Frau bitte ich näher zu präzisieren. Welche Konturen könnte und sollte nach Ihren Vorstellungen die Figur einer Diakonin und ihr Auftrag in concreto haben? Mir scheint, wir brauchen nicht ab ovo neu anzufangen; denn auf dem Gebiet der Caritas, der Pädagogik und der Erwachsenenbildung sind doch inzwischen schon viele Frauen „diakonisch“ tätig.

Für jede Anregung dankbar verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr

in Christo ergebenster

+ Wilhelm Kempf

epps. Limbgs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Das Konzil mit all seinen Ereignissen hat meine Seele in Brand gesteckt und sie zu einer neuen Gesamtsicht geführt“[1] – diesen Satz stellt Sr. Marianna Schrader OSB (1882–1970), Benediktinerin der Abtei St. Hildegard in Eibingen, über ein ihrer Äbtissin vorgelegtes Exposé. Die Hildegardforscherin hat von 1961 an, fast schon achtzigjährig, ihre Reformvorschläge verschiedenen Konzilsvätern vorgetragen und stand darüber im Austausch mit zahlreichen katholischen Akademikerinnen und Akademikern. Anhand der bis zu ihrem letzten Lebensjahr geführten Korrespondenzen lassen sich nicht nur die überragende Bedeutung des Konzils für eine Ordensfrau in einem kontemplativen Orden und das Interesse der gesamten Klostergemeinschaft an diesem Ereignis nachvollziehen, sondern ebenso die Dynamik, die das Konzil ausgelöst hat. Dies gilt zunächst für Marianna Schrader persönlich: waren es zunächst Jungfrauen- und Diakoninnenweihe[2], mit denen sie sich befasste, so weiteten sich allmählich der Kreis ihrer Korrespondenzpartner und der von ihr vorgeschlagenen Reformen. In „heiliger Freiheit“[3] nannte sie später Anliegen, die die Lebensform der Benediktinerinnen selbst berührten: moderatere Klausurvorschriften und die Abschaffung des Gitters, das in vielen kontemplativen Klöstern den Kirchenraum der Nonnen vom Mittelschiff der Kirche trennt(e) und im Sprechzimmer üblich war. Horizont ihrer Überlegungen war „die Frage, ob wir Benediktinerinnen der Beuroner Kongregation bei diesem Aufbruch mitgehen, ob wir das Überlebte des Mittelalters abstreifen, aber ohne von der Verwirklichung des monastischen Ideals abzuweichen.“[4]

Marianna Schraders Korrespondenz erlaubt darüber hinaus einen Blick aus der Schlüssellochperspektive auf die Konzilsdynamik im Eibinger Konvent, der nicht nur mit „ständigen Gebeten“ das Geschehen in Rom begleitete, sondern auch mit „lebhaftem Interesse“[5] die Konzilsereignisse mittels verschiedenster Medien verfolgte. Agierte Marianna Schrader zunächst ausdrücklich „aus eigener Initiative, nicht im Auftrag unserer hochwürdigen Mutter Äbtissin, aber mit ihrer Erlaubnis“[6] – Randnotizen von Mutter Fortunata Fischer zu einem Manuskript Marianna Schraders ist zu entnehmen, dass die Äbtissin die Aktivitäten ihres Konventsmitglieds zunächst skeptisch bis kritisch verfolgt hat – so erschloss sich Äbtissin und Klostergemeinschaft zunehmend die Plausibilität solcher Petitionen. 1963 trugen Äbtissin und Seniorat in einer Konzilseingabe den letztlich schon seit Kriegsende existenten Wunsch vor, die Trennung von Chorfrauen und Laienschwestern in kontemplativen Frauenklöstern aufzuheben;[7] 1965 verfasste man ein Memorandum zur Jungfrauenweihe.[8]

Aus der Retrospektive ist Marianna Schrader als prophetisch zu bezeichnen – bis auf die Diakoninnenweihe sind heute alle ihre Reformanliegen Wirklichkeit geworden. 2012 schließlich erfüllte sich ein letzter, bereits 1967 unter Berufung auf Weihbischof Kampe vorgetragener Wunsch Marianna Schraders: die Erhebung Hildegards von Bingen zur Kirchenlehrerin.[9]

[1] AAStH Eibingen, Nachlass Schrader, undatierte Schreibmaschinendurchschrift (2 Seiten) mit handschriftlichen Anmerkungen von Äbtissin Fortunata Fischer. Thematik ist das Verständnis des Konvents als „Kirche“. Die Durchschrift ist so schlecht lesbar, dass der Text leider nicht vollständig ediert werden kann. Wir danken M. Clementia Killewald OSB †, Sr. Matthia Eiden OSB † und Sr. Philippa Rath OSB für die gute Zusammenarbeit und die Erlaubnis zum Abdruck der Dokumente.

[2] Zur Terminologie: Marianna Schrader spricht zunächst bevorzugt von „Diakonissin“, später verwendet sie den Begriff „Diakonin“. In der Einführung wird einheitlich der Begriff „Diakonin“ verwendet.

[3] Diese Formulierung in einer Vorlage für das Exposé „Das Konzil verfolgt u. a. zwei Ziele“ (vgl. Dok. 76).

[4] Dok. 75.

[5] Vgl. z. B. Dok. 74, 78 und 80.

[6] Dok. 74.

[7] Vgl. Dok. 96.

[8] Vgl. dazu Heyder, Antizipation und Partizipation (in Vorbereitung).

[9] Vgl. Dok. 91.

 

 

 

Reformanliegen Diakonninnenweihe

 

 

Marianna Schrader verstand die Diakoninnenweihe als Weihe für Frauen, die in ihrem kirchlichen Dienst dem Bischof zugeordnet sein sollen und nicht einer klösterlichen Gemeinschaft im engeren Sinne angehören (müssen): „Die Wiedereinführung der Diakonissinnenweihe würde den berechtigten Wunsch der Frau nach einer ihrem Wesen entsprechenden Stellung in der Kirche erfüllen.“ Auch für das Institut der Diakoninnen rekurrierte Marianna Schrader auf historische Vorbilder, insbesondere die „Didascalia et Constitutiones Apostolorum“. In Schraders Argumentationen sind mehrere bemerkenswerte Züge feststellbar: ihre Kirchlichkeit, erkennbar an verschiedenen aus der Korrespondenz mit Experten entstehenden Modifikationen; ihr Pragmatismus, mit dem sie zuletzt „wenigstens einstweilen“ die Thematik der Weihe zurücksetzte, solange Frauen „alle Dienste des männlichen Diakonats, … ausgenommen die Assistenz beim heiligen Opfer am Altar“ übertragen werden; ihre umfassende theologische und historische Bildung, mit der sie sich genau auf jene Texte bezog, die bis heute die Diskussion bestimmen.

Marianna Schrader hat ihre Bemühungen um die Einführung der Diakoninnenweihe im letzten Konzilsjahr – nach Verabschiedung der Kirchenkonstitution Lumen gentium, die in Nr. 29 die Wiederherstellung des ständigen Diakonats ermöglicht hat – nochmals intensiviert. Dazu gehörte auch, dass sie weitere Verbündete suchte und fand: Die Zusammenarbeit mit Gertrud Ehrle in der Diakonatsfrage ist charakteristisch für die neuen Allianzen zwischen Ordensfrauen und Laienkatholikinnen nach dem Konzil. Dass Marianna Schraders Forderung durchaus plausibel war, zeigen die undogmatischen Reaktionen der Weihbischöfe Frotz und Kampe und nicht zuletzt das von der Würzburger Synode (1971–1975) verabschiedete Votum: „Die Synode bittet den Papst, … die Frage des Diakonats der Frau entsprechend den heutigen theologischen Erkenntnissen zu prüfen und angesichts der gegenwärtigen pastoralen Situation womöglich Frauen zur Diakonatsweihe zuzulassen.“

Von Dr. Regina Heyder

 

Dokumentation der einzelnen Dokumente

 

Auszug aus: Sr. Marianna Schrader OSB an „Ew. Exzellenz“ [Bischof Wilhelm Kempf]

Abtei St. Hildegard, 29. Mai 1961

… Die Ordinatio Diaconissarum

Diese uralte, kirchliche Weihe sollte wieder eingeführt werden und zwar für Mitglieder der Säkularinstitute. Diese Frauen können heute, da sie in der Welt leben, die Consecratio Virginum nicht empfangen. Die Diakonissinnenweihe aber wurde gerade Frauen, die im Dienste der Kirche standen, erteilt. Da diese Weihe nach den Constitutiones Apostolorum zwischen die Weihe des Diakons und Subdiakons eingereiht wurde, zählte die Diakonissin zum Klerus. Über die ordinatio diaconissarum siehe: F. X. Funk, Didascalia et Constitutiones Apostolorum, Teil 1, Paderborn 1905; H. Schäfer, Die Kanonissenstifter im deutschen Mittelalter, in: Kirchenrechtliche Abhandlungen, Heft 43 und 44, Stuttgart 1907.

Die vorstehenden Ausführungen erwuchsen aus dem lebhaften Interesse, das wir dem Konzil und seinen Vorbereitungen entgegenbringen. Wir begleiten sie mit unseren ständigen Gebeten und wünschen von Herzen, dass das katholische Volk, unter Führung des Klerus, an diesen für die ganze heilige Kirche so hochwichtigen Vorbereitungen intensiven Anteil nehmen möchte.

Unsere hochwürdige Mutter Äbtissin lässt ihre ehrerbietigen Grüße entbieten. Mit der Bitte um Ihren hohepriesterlichen Segen für die ganze Familie der hl. Hildegard bin ich

Ew. Exzellenz

in XPO ehrfurchtsvoll ergebene

 

Auszug aus: Sr. Marianna Schrader OSB, Exposé: „Das Konzil verfolgt u.a. zwei Ziele“

Ordinatio Diaconissarum

Es wird von Mitgliedern der Kongregationen und der Säkularinstitute oft bedauert, dass sie die Consecratio Virginum nicht empfangen können. Wäre es möglich, für sie die altkirchliche Weihe der Diakonissin wieder einzuführen? Sie wurde gerade denjenigen erteilt, die für die Kirche im Dienst der Liebe tätig waren und verlangte nicht die Jungfräulichkeit. Die Frühkirche zählte vielerorts die Diakonissin zum höheren Klerus. Sie erhielt ihre Weihe nach den Diakonen, vor den Subdiakonen. Über die Diakonissinnenweihe siehe: H. Schäfer, Die Kanonissenstifter im deutschen Mittelalter, in: Kirchenrechtliche Abhandlungen, hg. von U. Stutz, Heft 43 und 44, Stuttgart 1907, S. 46ff und Didascalia et Constitutiones Apostolorum, T. 1, ed. F. X. Funk, p. 524/25: Weihegebet.

Könnten nicht die Liobaschwestern und Haus Venio, München, für diese Weihe bahnbrechend vorbildlich werden?

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Weihbischof Augustinus Frotz

Abtei St. Hildegard, 8. November 1964

Benedicite!

Ew. Exzellenz!

Ihre Intervention während der 112. Generalkongregation des Konzils zu Art. 20 „Förderung der Personenwürde“ am 29. Oktober und Ihr Interview mit der N.C.W.C. am 7. Oktober über das Thema „Neue Möglichkeiten für Frauen in der Kirche schaffen“ haben wir mit lebhaftem Interesse verfolgt. So sah ich mich ermutigt, meine Überlegungen und Studien über ein Thema zu skizzieren, das mich seit längerer Zeit beschäftigt: Die Diakonissin.

Da Ew. Exzellenz dem katholischen Frauenbund nahestehen und der „Frau“ Ihr priesterliches Wohlwollen entgegenbringen, möchte ich Ew. Exzellenz bitten, in der Beilage meine Gedanken kurz aussprechen zu dürfen. Auf dem Konzil wurde wohl über die Diakone verhandelt und ein günstiges Resultat erzielt. Des altkirchlichen Standes der Diakonissin aber geschah keine Erwähnung. Und doch könnte die Diakonissin über die „Seelsorgshelferin“ hinaus eine sehr wertvolle Stütze für die Pfarrseelsorge werden. Der Frau würde durch die altkirchliche Diakonissinnen-Weihe eine neue Würde zuteil. Durch diese Weihe würde sie geheiligt und auf besondere Weise in den Dienst der Kirche treten, mit ihr aufs innigste verbunden werden.

Ew. Exzellenz möchte ich ergebenst ersuchen, Einblick in die Anlage zu nehmen und sie eventuell für die Konzilsbesprechungen zu verwerten.

Um den hohepriesterlichen Segen bittet

Ew. Exzellenz

In XPO ehrerbietig ergebene

Sr. Marianna Schrader OSB

 

Weihbischof Augustinus Frotz an Sr. Marianna Schrader OSB

Köln, 9. Januar 1965

Sehr verehrte Schwester Marianna!

Für Ihren Brief vom 8. November 1964 möchte ich Ihnen noch danken, ebenso für die Beilage. Ich habe sie mit Interesse studiert. Persönlich bin ich auch der Auffassung, dass die „Diakonin“ in der Kirche ihren Standort haben muss. Wenn Sie aber die Diskussion über die „Diakone“ auf dem Konzil verfolgt haben, werden Sie erkannt haben, wie schwer es war, der Mehrheit des Konzils das nahezulegen, was jetzt beschlossen ist. Es braucht seine Zeit. Darum hielt ich die Erwähnung des Diakonissen-Berufs und seine Stellung in der Kirche von heute für verfrüht. Ich glaube aber, dass jetzt, nachdem der diakonische Dienst wieder stärker in den Blick gekommen ist, auch die zweite Frage einer neuen Lösung entgegengeht. Es kommt jetzt sehr viel darauf an, dass der „Diakon“ in der Kirche zunächst vollgültig und erstrebenswert sichtbar werde. Wie die Dinge liegen, ist es m. E. Voraussetzung für das zweite.

Also hoffen wir … instanter orantes!

Mit Segenswünschen für Sie und Ihren Konvent

+ Aug. Frotz

Weihbischof

Sr. Marianna Schrader OSB an Weihbischof Augustinus Frotz

Abtei St. Hildegard, 21. Januar 1965

Benedicite!

Eurer Exzellenz

danke ich vielmals für Ihren gütigen Brief und die Freundlichkeit, mir das Pastoralblatt mit Ihrem Artikel „Erneuerter Diakonat“ beizulegen. Ja, wir haben die Konzilsdebatten über die Diakone mit Besorgnis verfolgt und das günstige Endergebnis mit Freude begrüßt. Ihren Einblicken in die gegenwärtige seelsorgliche Lage muss ich natürlich voll zustimmen. Die Stellung des Diakons muss zuerst in der Kirche wieder ausgebaut und sein Tätigkeitsbereich gefestigt werden. Dann wird sich die Kirche der Diakonin zuwenden können. Die Voraussetzungen für ihren „Dienst“ sind allerdings schon weithin gegeben. Jedoch wird die Tatsache, dass die Frau in der Kirche ein von der bischöflichen Weihe getragenes Amt bekleidet, besonders dem Klerus fremd erscheinen. Die ungeheuer weiten Aufgaben, die das Konzil unseren Bischöfen und mit ihnen dem ganzen Volke Gottes stellt, begleiten wir mit intensivster Teilnahme, mit Gebet und Opfer. Emitte Spiritum tuum et creabuntur: et renovabis faciem terrae.

Um Ihren Hohepriesterlichen Segen bittet für das ganze Haus der Heiligen Hildegard

Eurer Exzellenz

in XPO ehrfurchtsvoll ergebene

Briefexzerpt „Aus einem Brief von Weihbischof Kampe vom 24.10.1965“

[Limburg, 24. Oktober 1965]

… Sehr interessant fand ich die Ausführungen über die Jungfrauenweihe, obwohl einige Auffassungen durchzuschimmern scheinen, die nicht gerade biblischen Ursprungs sind, sondern aus andern Quellen kommen. Auch hier bin ich der Auffassung, dass man keinen Unterschied zwischen klausurierten Ordensfrauen und anderen Schwesterngemeinschaften machen soll, zumal gerade die letzteren wegen der Gefährdungen in der Welt an diesem Punkt sehr streng sind. Natürlich muss und wird der ganze Ritus vereinfacht und auch theologisch überprüft werden. Die Gedanken von Frau Maura geben dazu wertvolles Material. Auch die Ausführungen von Frau Marianna zur Diakonin waren vor allem in ihrem historischen Teil mir sehr wichtig, zumal gerade hier die internationalen Diakonatskreise tagen. Die Frage wurde auch gestreift, aber jeder Bezug auf die sakramentale Weihe abgelehnt. Hier müsste man gewiss Missverständnisse verhüten, aber der Gedanke der in der Welt lebenden und dem Bischof verbundenen Diakonin (oder wie man sie heute nennen sollte) scheint mir sehr wichtig zu sein. …

 

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Hannes Kramer, Internationaler Diakonatskreis Freiburg

Abtei St. Hildegard, 8. November 1965

Sehr geehrter Herr Kramer,

die erregenden Konzilsdiskussionen über das Diakonat und die befreiende Schlussannahme des Schemas haben wir mit lebhafter Anteilnahme verfolgt. Soviel uns bekannt wurde, geschah jedoch der Diakonin keine Erwähnung. Das veranlasste mich, meine Studien über die diaconissa und ihre Weihe in der Frühkirche in äußerst gestraffte Notizen zusammenzuschließen. Da heute der Frau noch keine Stellung in der Kirche eingeräumt ist, schien mir der Hinweis auf die Frühkirche dazu angetan, den berechtigten Wünschen der Frau einen Weg zu erschließen. Die Ordinatio diaconissarum würde sie in den klerikalen Stand erheben und ein ihrer Eigenart entsprechendes weites Arbeitsgebiet einräumen. Aus diesen Erwägungen entstand die Skizze: „Die Diakonin, ihre Weihe – ihr Dienst“, die ich Ihnen gerne zur Verfügung übergebe. Bis jetzt ist sie noch nicht im Druck erschienen, wird aber vielleicht veröffentlicht werden.

Auch an der Internationalen Studienkonferenz des Diakonatskreises haben wir mit Interesse teilgenommen. So wäre es mir eine große Freude, wenn die kurzen Ausführungen den für die Kirche so wichtigen Bestrebungen Ihres Kreises ein wenig dienen könnten. Vielleicht darf ich eine Antwort erwarten, welche Aufnahme meine in der Skizze vertretenen Ansichten gefunden haben.

Mit der Versicherung meiner Gebetshilfe für Ihre im Dienst unserer hl. Kirche so bedeutungsvollen Aufgaben und freundlichen Grüßen

in caritate XPI

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Gertrud Ehrle

Abtei St. Hildegard, 14. Februar 1966

Pax!

Sehr verehrte Frau Dr. Ehrle!

Die Konzilsdiskussionen über den Diakon haben mich seiner Zeit veranlasst, einige Aufzeichnungen über die Diakonissin zusammenzustellen. Wenn ich recht darüber unterrichtet bin, ist auch einiges zu Ihnen vorgedrungen.

Nun beabsichtige ich die etwas überarbeitete Skizze in einer Zeitschrift zu veröffentlichen. So möchte ich mir erlauben, Ihnen den Text vorzulegen mit der Anfrage, ob Sie ihn geeignet halten für eine Aufnahme in „die christliche Frau“. Der Leserkreis ist mir zu wenig bekannt.

Oder wären Sie der Meinung, eine andere Zeitschrift würde dem aktuellen Thema mehr entsprechen?

Vielleicht besteht durch die „chr. Frau“ bzw. durch Ihre persönliche Vermittlung die Möglichkeit[9], auch in fremdsprachl[ichen] Fr[auen]Z[ei]tschriften auf uns[ere] Sk[izze] hinzuweisen, so dass in gewisser Weise ein internation[aler] Fr[auen]kreis für unser Thema gewonnen würde. Für 1 gefäll[ige] Rückäußerung wäre ich Ihnen zu Dank verpflichtet.

Mit frdl. Grüßen

in caritate XPI

 

 

Sr. Marianna Schrader OSB an Gertrud Ehrle

[Abtei St. Hildegard], 23. April 1966

Sehr verehrte Frau Dr. Ehrle!

Gerne übersende ich Ihnen ein zweites Exemplar meiner Skizze über die Diakonissin. Es freute mich aus Ihrem gestrigen Gespräch zu hören, dass die kleine Arbeit Ihr Interesse gefunden hat, und Sie auch bei der in den nächsten Tagen stattfindenden Versammlung des Frauenbundes der Erzdiözese Köln die Aufmerksamkeit dieses Kreises auf die Diakonissin lenken wollen. Auch dass die Skizze Aufnahme in die „Christliche Frau“ finden wird, begrüße ich sehr. Es ist ja der dringende Wunsch vieler Frauen, dass „die Stellung der Frau in der Kirche“ gehoben wird. Vielleicht kann die kleine Arbeit dazu ein wenig beitragen. Im Grunde geht es ja um die nur zwischen den Zeilen stehende aktuelle Frage: Kann die Frau, weil sie Frau ist, eine Ordinatio empfangen? Das wäre auch ein Gesprächsthema, wenn es Ihnen möglich wäre, bei Ihren vielen Reisen einmal wieder in St. Hildegard vorsprechen zu können.

Würden Sie bitte die Freundlichkeit haben, das heute übersandte Exemplar für den Druck weitergeben zu wollen. Ich erinnere mich nicht, ob in dem Ihnen im Februar überreichten Exemplar einige kleine, aber notwendige Korrekturen eingefügt sind. Darum habe ich sie auf beiliegendem kleinen Zettel notiert.

Nun muss ich nochmals um Entschuldigung bitten, dass Sie gestern ein zweites Mal anrufen mussten. Nächste Woche werde ich sogleich zur Stelle sein!

Mit freundlichen Grüßen

in caritate XPI

 

Gertrud Ehrle an Sr. Marianna Schrader OSB

Köln, 28. April 1966

Sehr verehrte Schwester Marianna Schrader!

Herzlichen Dank für Ihre gütigen Zeilen und für die Zusendung eines zweiten Exemplares über die Diakonissinnen. Ich hatte am vergangenen Freitag Gelegenheit, mit H. H. Weihbischof Dr. Frotz zu sprechen. Wir beabsichtigen, dieser so drängenden Frage unserer Zeit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es war mir schon als Laienauditorin in Rom klar, dass zu diesem Thema eine besondere nachkonziliare Arbeit in Betracht kommt. Ihre Ausführungen werden wir in der „Christlichen Frau“ bringen. Es folgen jetzt zwei Hefte rasch nacheinander. Wenn Ihre Ausführungen also noch nicht in dem nächsten Heft enthalten sind, dann liegt der Grund darin, dass der Druck bereits abgeschlossen ist. Es folgt aber – wie gesagt – sofort ein weiteres Heft der „Christlichen Frau“, das dann Ihre Ausführungen bringt und ich denke mir, dass weitere Ausführungen folgen werden.

Leider kann ich im Augenblick noch nicht übersehen, wann ich einmal nach Eibingen komme.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gertrud Ehrle

 

 

 

 

Sr. Marianna Schrader OSB an „Hochwürdigster Herr Weihbischof“ [Kampe],

[Abtei St. Hildegard], 13. August 1966

Benedicite!

Hochwürdigster Herr Weihbischof!

Bei Ihrem letzten Besuch in St. Hildegard nahmen Sie den sehr minderwertigen Durchschlag meiner Skizze über die „Diakonissinnenweihe“ mit. Ich darf vielleicht daraus schließen, dass die kleine Arbeit Ihr Interesse gefunden hat. Inzwischen ist sie in der „Christlichen Frau“ im Druck erschienen, und ich erlaube mir, Ihnen ein Exemplar zuzusenden.

Die mir gütig gewährte Aussprache habe ich damals – mea culpa, mea maxima culpa– leider versäumt, und so bitte ich Sie, hochwürdigster Herr Weihbischof, heute einige Gedanken schriftlich vorbringen zu dürfen.

In der Skizze handelt es sich um die nur zwischen den Zeilen stehende Kernfrage des Problems: Ist die Frau seins- und wesensmäßig vom klerikalen Stand (incl. Priestertum) auszuschließen?

Sie ist nach der Taufe fähig, alle Sakramente zu empfangen, nur das Sakrament der Priesterweihe ist ihr versagt. Warum? Gerade erhielt ich vom Informationszentrum in Freiburg die ersten Hefte „Diakonia“. Heft 2 enthält den kurzen Eintrag „Frauenarbeit im kirchlichen Bereich“ (S. 50/51). Hier wird darauf hingewiesen, dass die Wiedererweckung des beruflichen Diakonats das schwer belastende Faktum der Diskriminierung der Frau im kirchlichen Bereich noch vertiefen wird. –

Meine Skizze weist nach, dass in der Frühkirche des Ostens Diakon und Diakonissin die gleiche Weihe (mit xeirotonia[9]) empfingen. Warum soll die gleiche Weihe nicht die gleiche Wirkung im kirchlichen Raum haben? In der Teilkirche des Ostens war die Aufnahme der Diakonissin in den klerikalen Stand nicht einheitlich durchgeführt. Schäfer (s. Skizze) glaubte aber, die Aufnahme nachgewiesen zu haben.

In der bewegten nachkonziliaren Zeit wird dem männlichen Diakonat von den Bischofskonferenzen weithin zugestimmt werden. Könnten diese sich nicht auch dem Problem der Diakonissin zuwenden? Ihre Weihe (und vielleicht auch ihre Aufnahme in den klerikalen Stand) dürften wohl doch der Erwägung wert sein, ist ja die Frau für die Diakonie in der Kirche besonders geeignet. – Das Priestertum der Frau aber dürfte noch abzulehnen sein. Die Zeit scheint noch nicht reif zu sein. Denn erst einmal müsste die seins- und wesensmäßige, von Gott, dem Schöpfer und Begnader ausgehende Bestimmung und Befähigung der Frau untersucht und geklärt werden.

Ich bitte Sie, hochwürdigster Herr Weihbischof, meine Erwägungen gütig aufnehmen zu wollen.

Von unserer Mutter Äbtissin darf ich ehrerbietige Grüße übermitteln und versichern, dass wir die übergroßen Lasten, die die Auswirkungen des Konzils unseren Bischöfen auferlegen, in steter Anteilnahme und in unserem Beten mittragen.

Mit der Bitte um Ihren bischöflichen Segen

ehrfurchtsvoll ergeben

 

Weihbischof Walther Kampe an Sr. Marianna Schrader OSB

Limburg, 2. September 1966

Ehrwürdige Schwester Marianne [sic]!

Sie rühren in Ihrem Schreiben, für das ich herzlich danke, eine schwierige Frage an. Ich glaube, dass sie im Augenblick theologisch nicht zu lösen ist. Es scheint mir besser, auf dem Weg der Praxis voranzuschreiten. Wenn die Kirche das weibliche Diakonat und die Weihe der Diakonissin erneuert, ohne viel zu fragen, ob es sich dabei um eine Teilnahme an dem Ordo oder um ein Sakramentale handelt, wird man eher zu einem Ergebnis kommen. Die alte Kirche hat ähnlich gehandelt. Viele Dinge sind in der Zeit theologisch geklärt worden, die einfach aus dem Leben der Kirche erwachsen waren. Wird aber zu viel theologische Problematik hinein getragen, so ist zu befürchten, dass wir auch in der Praxis nicht vorankommen. Das sollte natürlich nicht ausschließen, dass weiter geforscht und theologisch gearbeitet wird.

Wollen Sie mich bitte Ihrer Mutter Äbtissin empfehlen, der ich für ihre letzte Information noch bestens danken lasse.

Mit den besten Grüßen und Segenswünschen

+ W. Kampe

 

 

Sr. Marianna Schrader OSB an „Hochwürdigster Herr Kardinal [Julius Döpfner]

Abtei St. Hildegard, 29. April 1968

Hochwürdigster Herr Kardinal,

Lumen gentium Nr. 37 hat die einfachen Glieder des Volkes des Gottes ermuntert, unbehindert ihre Anliegen den Bischöfen vorzutragen. Obgleich ich um Ihre außerordentliche Überbelastung weiß, bitte ich, dennoch einige Gedanken äußern zu dürfen, weil sie „die Hälfte“ des Gottesvolkes betreffen.

Seitdem das II. Vaticanum – nach heftiger Diskussion – den frühchristlichen Diakonat in der Kirche wieder eingeführt hat, erfreuen sich die Diakone der so notwendigen Förderung vonseiten der Bischöfe. Vom fraulichen Diakonat war auf dem Konzil keine Rede. Die internationale Studienkonferenz, die vom Internationalen Diakonatskreis vom 22.–24. Oktober 1965 in Rom abgehalten wurde, erwähnte nur beiläufig die Diakonin. P. Congar lehnte sie auf Grund des heiligen Paulus ab! P. Koser OFM hatte einige Worte, die von Verständnis für die Frau zeugten. Die Bischofskonferenzen scheinen sich nicht mit der Diakonin zu befassen. Wegen der in der Kirche leider bis jetzt unüberwindbaren Unterbewertung der Frau findet sie wenig Beachtung. Dagegen hat Papst Paul VI. einen neuen, erfreulichen Anfang gesetzt.

Prof. J. Neumann, Tübingen, hielt am 14. Januar d. J. einen klaren, nüchternen, objektiven Radiovortrag: „Die vergessene Hälfte – Gedanken zur Stellung der Frau in der Kirche“. Es wäre zu wünschen, dass dieser Vortrag vom deutschen Episkopat zur Kenntnis genommen würde. Er könnte eine Wandlung der Stellung der Frau in der Kirche einleiten und vielleicht dazu beitragen, dass hindernde Paragraphen im CIC getilgt würden.

Das Schweigen des Konzils veranlasste mich zu Studien über die Diakonin. Ich habe sie in einer kurzen Skizze zusammengefasst, die ich mir erlaube beizulegen.

Ich konnte u. a. aus der Didascalia et Constitutiones Apostolorum XVII–XX (Funk, 522–525) nachweisen, dass die Diakonin in der Ostkirche dieselbe Weihe wie der Diakon empfing, also in den Klerus eingereiht wurde. Annahme und Ablehnung der ordinatio Diaconarum ebd. 525, Anm. zu XX. H. Schäfer, „Die Kanonissenstifter im Mittelalter“, 25–69 (in U. Stutz: Kirchenrechtliche Abhandlungen 1907) gibt einen orientierenden Einblick in die Institution der Virgines canonicae et diaconissae der Frühkirche. Vielleicht ist es ja doch heute – im Gegensatz zur Frühkirche – eine ungeklärte Frage, die dem Episkopat Schweigen gebietet: kann eine Frau die Diakonatsweihe empfangen? Diese Frage würde zu der weiteren nach dem fraulichen Presbyterat führen. Doch dieses Problem sei hier ausgeschaltet.

Anders verhält es sich mit der Verwirklichung des fraulichen Diakonats. Die Eignung der Frau zur Diakonie in vollem Umfang kann m. E. nicht bestritten werden. Doch müsste sich die Frau (wenigstens einstweilen) mit einer einfachen Weihe, einem Sakramentale, begnügen. Aber alle Dienste des männlichen Diakonats sollten auch ihr übergeben werden, ausgenommen die Assistenz beim heiligen Opfer am Altar. – Die Diakonin sollte wie der Diakon dem Bischof unterstehen, nicht dem Pfarrer. Die heutige Stellung und der Arbeitsbereich der Seelsorgshelferin genügen nicht.

Das Anliegen „die Frau in der Kirche“ ist meines Erachtens nicht Ausdruck von Emanzipation. Es will reiche, gottgeschenkte Kräfte wecken, entwickeln und fruchtbar machen für den vielgestaltigen Dienst am Volke Gottes. Denn der Frau sind vom Schöpfer selbst Wesenszüge der heiligen Mutter Kirche eingeprägt.

Die vorstehenden Ausführungen geben nur die Ansichten der Schreiberin wieder. Sie sollen nicht Ausdruck der Meinungen von Mutter Äbtissin oder unseres Konventes sein.

Um gütige Aufnahme meiner Erwägungen und um Ihren Segen für das große Haus der heiligen Hildegard, das Ihnen nicht ganz fremd ist, bittet

Euer Eminenz

Ehrfurchtsvoll und dankbar ergebene

 

Gerhard Gruber, Ordinariatsrat, an Marianna Schrader OSB

München, 20. Mai 1968

Wohlehrwürdige Schwester M. Marianna!

Im Auftrag des hochwürdigsten Herrn Kardinal Döpfner bestätige ich mit bestem Dank den Empfang Ihres freundlichen Schreibens vom 1. Mai 1968.

Sie berühren darin ein Thema, das gegenwärtig umstritten sein mag, aber gewiss eingehende Überlegung verdient. Wohl scheint jetzt die Zeit noch nicht reif, das Amt der Diakonin einzuführen; was aber jetzt getan werden kann und soll, ist eine gründliche Prüfung und Klärung der Frage in pastoralen Instituten und Zeitschriften. Mit Ihrem Artikel in der „christlichen Frau“ haben Sie selbst ein Beispiel dafür gegeben.

Indem ich Ihnen freundliche Segensgrüße des Herrn Kardinals übermittle, bin ich in aufrichtiger Verehrung

Ihr sehr ergebener

Dr. G. Gruber

(Dr. Gerhard Gruber)

Ordinariatsrat

 

Marianna Schrader OSB an Bischof Wilhelm Kempf

[Abtei St. Hildegard], 24. Januar 1969

Hochwürdigster Herr Bischof!

Darf ich mir erlauben, Ihnen den Sonderdruck eines Artikels über die Spiritualität der hl. Hildegard vorzulegen? Ihre große Verehrung unserer lieben Heiligen ermutigt mich hierzu. Und vielleicht hat das Thema auch einige Anziehungskraft in der heutigen Situation der katholischen Frau. Ist doch die hl. Hildegard wirklich eine „moderne“ Frau. Mehr noch, ich möchte sie eine „Diakonin“ nennen, denn ihr ganzes Leben stand im ausschließlichen „Dienst“ der heiligen Kirche. Viele Aufgaben des Diakonats hat sie bereits im 12. Jahrhundert erfüllt.

Und das „Diakonat der Frau“, weiterhin die „Stellung der Frau in der Kirche“ sind es, die mich drängen, diesen Brief an Sie, Hochwürdigster Herr Bischof, zu richten und ich möchte Sie bitten, Ihnen als dem „Vater“ unseres Bistums einige Gedanken offen aussprechen zu dürfen.

Wie oft, wie eingehend, wie dringend wurde das Thema „Die Frau in der Kirche“ und „Das Diakonat der Frau“ dem Episkopat vorgelegt. Aber – er schweigt! Vielleicht in Anlehnung an die Haltung der römischen Kurie und die veralteten Bestimmungen des bisherigen CIC? Und doch haben bereits Papst Johannes XXIII. und auch Stimmen aus dem Konzil es für unhaltbar erklärt, dass der heutigen gewandelten gesellschaftlichen und bildungsmäßigen Stellung der Frau noch keine Änderung und Anpassung ihrer Rolle in der katholischen Kirche gefolgt ist. Siehe u. a. die ausgezeichnete, maßvolle Schrift mit Dokumentation von G. Heinzelmann „Frauen nach dem Konzil“ (1967) und: St. Joan’s International Alliance, Resolutions, The Catholic Citizen 1967, 130.

Prof. Neumann – Tübingen nimmt in seinem objektiven Radio-Vortrag (14.1.1968) zu diesem Thema Stellung und nennt die Frauen „die vergessene Hälfte“ (die doch mehr als zwei Drittel des Kirchenvolkes ausmachen) und mahnt: die frauliche Intelligenz habe bereits den Auszug aus der Kirche begonnen!

Wäre es dem Episkopat nicht möglich, dahin zu arbeiten, dass die Frau (möglichst auch als Volltheologin) alle kirchlichen Aufgaben des Diakonats übernehmen würde, ausgenommen den Dienst am Altare. Es bedürfte hierzu – wenigstens vorläufig – keiner „klerikalen“ Weihe, sondern nur einer Segnung mit Auftrag. So könnte die Frau die reichen, ihr von Gott gegebenen Gaben in den direkten Dienst des Volkes Gottes stellen.

Darf ich mir noch eine kurze Bemerkung zum zölibatären Priestertum erlauben, das m. E. unbedingt aufrechterhalten bleiben muss, aber eben im Mittelpunkt der Diskussion weiter Kreise steht? Der Zölibat darf keine „Schutzmauer“ gegenüber der Frau sein, die den Priester hindert, die Frau als vollwertigen Menschen anzusehen – wie das leider nur zu oft der Fall ist.

Ob der Episkopat sich trotz der Überlast, die eben auf ihm ruht, auch der „vergessenen Hälfte“ erinnern und dem Diakonat der Frau zur Verwirklichung helfen kann? Wir bewundern die Klugheit, die Klarheit und die Maßhaltung der deutschen Bischöfe. Wir freuen uns, dass immer wieder gerade unsere Limburger Diözese als vorbildlich und führend anerkannt wird. Inständig beten wir, dass unter der Einwirkung und mit der Gnadenhilfe des Heiligen Geistes die Kirche – auch besonders in Deutschland – die gegenwärtige schwere Krise siegreich überwinden möge.

Unsere Mutter Äbtissin lässt ehrfurchtvolle Grüße entbieten, und ich bin mit der Bitte um Ihren bischöflichen Segen

in dankbarer Ergebenheit

 

 

Bischof Wilhelm Kempf an Marianna Schrader OSB

Limburg, 27. Januar 1969

Ehrwürdige Frau Marianne [sic]!

Für die freundliche Übersendung Ihres eingehenden Artikels über die Hl. Hildegard in dem französischen Dictionnaire de spiritualité 1968 sage ich Ihnen aufrichtigen Dank und Glückwunsch!

Ihr besonderes Anliegen betr. Diakonat der Frau bitte ich näher zu präzisieren. Welche Konturen könnte und sollte nach Ihren Vorstellungen die Figur einer Diakonin und ihr Auftrag in concreto haben? Mir scheint, wir brauchen nicht ab ovo neu anzufangen; denn auf dem Gebiet der Caritas, der Pädagogik und der Erwachsenenbildung sind doch inzwischen schon viele Frauen „diakonisch“ tätig.

Für jede Anregung dankbar verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr

in Christo ergebenster

+ Wilhelm Kempf

epps. Limbgs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor mehr als 50 Jahren hat sich unsere verstorbene Mitschwester, Sr. Marianna Schrader OSB, eine unserer großen Hildegardforscherinnen, ebenso engagiert wie fundiert mit dem Thema Diakoninnenweihe (sie benutzte noch den damals üblichen Begriff „Diakonissen“) auseinandergesetzt und auf vielfache Weise versucht, das Thema „Frauen in der Kirche“ in die Konzilsberatungen einzubringen.

Sr. Marianna Schrader und viele andere Frauen waren damit ihrer Zeit weit voraus, denn bis heute gibt es keine substantiellen Fortschritte auf diesem Weg. Um zu zeigen, wie aktuell dieses Anliegen auch heute ist, dokumentieren wir einen Artikel, der von ihr in der Zeitschrift „Die Christliche Frau“ (3/1966, S. 76-79) erschienen ist.

 

Von Sr. Marianna Sehrader OSB Eibingen

„Weil das II. Vatikanische Konzil bewußt den Geist der Frühkirche aufgegriffen hat und er auch unser modernes Leben durchdringen soll, sei im folgenden auf eine Institution der Frühkirche hingewiesen, das Amt der Diakonissin. Es war gänzlich dem Bewußtsein der heutigen Kirche entschwunden. In den Konzilsverhandlungen wurden nach heftigen Diskussionen die Diakone für den Dienst in der Kirche wieder angenommen. Der Diakonissin aber geschah keine Erwähnung. Doch haben manche Konzilsväter andere Möglichkeiten gefunden, sich für sie einzusetzen. Die Wiedereinführung der Weiblichen Diakonie würde neue Möglichkeiten für „die Frau in der Kirche“ schaffen. Darum seien im folgenden kurz einige Erwägungenüber „die Diakonissin in der Frühkirche“ und „die Diakonissin heute“ vorgelegt.

Die Diakonissin in der Frühkirche

a. Historische Quellen:

Das Amt der Diakonissin wird auf den hl. Paulus zurückgeführt (Röm 16 und 1 Tim 3,10). Schon im außerkirchlichen Bereich des 1. Jhs spricht ein Brief Plinius des Jüngeren (Ep. 10,96) an Kaiser Trajan von christlichen Frauen, die den Titel ministrae, d. h. auf griechisch diakonissae tragen. In der Frühkirche werden sie u. a. diaconissae canonicae genannt, weil sie nach den canones, dem Ordo, den Anweisungen der altkirchlichen Synoden und der Väter, leben. Mehrere Synoden, die Didaskalia, die Constitutiones Apostolorum, Konzilien, u.a. Nicäa und Chalcedon, eine Anzahl von Kirchenlehrern und Kirchenvätern nennen die Diakonissin, Sie ist zuerst in der Ostkirche nachweisbar. Von der Ostkirche übernahm die römische Kirche frühzeitig das Amt der Diakonissin. Es wird in Italien, Gallien und am Rhein bis ins 11. Jahrhundert erwähnt.

b. Die Weihe der Diakonissin:

Der Diakonissin schenkte die Frühkirche ihre besondere Liebe und Hochschätzung, indem sie ihr eine eigene Weihe zuteil werden ließ. Diese Tatsache ist aus vielen Zeugnissen ersichtlich wie aus den in griechischer Sprache verfaßten Constitutiones Apostolorum des 4. Jhs (Kap VIII 19,20). Sie geben den vollen Wortlaut des sehr einfachen Ritus wieder. Nach der Weihe der Presbyter und der Diakone folgt, ebenfalls durch den Bischof, die Weihe der Diakonissinnen. Es schließt sich die Weihe der Subdiakone an.

Aus dem Wortlaut der Diakonissinnenweihe: „Betreffs der Diakonissinnen ordnet Bartholomeus [Apostel] an: Episkopus, breite die Hände über sie aus, umgeben von dem Presbyteriat mit den Diakonen und Diakonissinnen und spreche: Gott, Ewiger, Vater unseres Herrn Jesus Christus, Schöpfer des Mannes und der Frau … Gib ihr den Heiligen Geist und reinige sie von aller Unreinheit des Fleisches und des Geistes, damit sie das ihr übertragene Werk würdig vollbringe zu Deiner Ehre und zum Lobe Deines Christus, mit dem Dir Ruhm und Anbetung sei und mit dem Heiligen Geiste in Ewigkeit. Amen!“

Es ist Tatsache, daß die Riten der Weihe von Diakon und Diakonissin übereinstimmen: Der Spender der Weihe ist der Bischof, der die Hände über die zu Weihenden ausbreitet. Ihm zur Seite stehen die bereits Geweihten. Es folgt das Weihegebet, in dem der Heilige Geist eigens herabgerufen wird. –

Die Ostkirche besteht aus mehreren autokephalen Kirchen mit eigenen Riten. Es konnte noch nicht festgestellt werden, wieviele Teilkirchen die Diakonissinnenweihe übernommen hatten. In der lateinischen Kirche bezeugen die Ordines Romani die Weihe der Diakonissin. Auch hier ist diese dem Bischof vorbehalten. Mabillon berichtet (lter Ital. II S:91) u. a., daß nach dem Ordo Romanus IX die Weihe der diaconissae et presbyterissae auf ähnliche Weise vorgenommen wurde wie die Priester- und Diakonenweihe. Bedeutsam ist, daß im Anfang des 3. Jhs. die Didaskalia (II 26,6) die Diakonisse als Symbol des Heiligen Geistes bezeichnet, und vom Diakon sagt, er stelle Christus dar.

c. Ihr Dienst:

Der Diakonissin waren mehrere Aufgaben übertragen. Es oblag ihr, beim Gottesdienst die notwendige Ordnung unter den Frauen und Kindern aufrechtzuerhalten. Bei der Taufe der Frauen war ihre Hilfe unentbehrlich. Sie durfte Frauen und Kindern die hl. Kommunion reichen und sie kranken Frauen in ihre Häuser bringen. Die Beaufsichtigung der virgines canonicae war ihr anvertraut, weil jene in der Frühkirche noch keine Gemeinschaften bildeten, sondern in ihren Familien lebten. Die Diakonissin hatte in den Gemeinden die Frauen in den christlichen Wahrheiten zu unterrichten, für die Kranken zu sorgen und andere Dienste zu leisten. Die Diakonissinnenweihe verlor allmählich ihre Bedeutung für die Kirche. Im Abendland ging sie nach und nach in die Abtissinnenweihe über.

Die Diakonissin – heute

a. Voraussetzungen:

Für das heilige Amt einer Diakonissin sollten heute folgende Forderungen gelten: Eine eindeutige Berufung von Gott. Von seiten der Kandidatin: echte Religiösität, charakterliche Eignung, Bekenntnis zum Zölibat, Ausbildung in einschlägigen Fachgebieten wie Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Einführung in elementare Kenntnisse der Krankenpflege. Notwendig wären Ausbildung in Latein und eine gründliche theologische Schulung. Zu begrüßen wäre die Weiterbildung begabter Studentinnen an einer theologischen Fakultät. Die Vorbereitung der Weihekandidatinnen läge in der Hand des Ordinarius loci und könnte in einem bischöflichen Seminar erfolgen.

b. Weihe:

Hat die Kandidatin alle Forderungen erfüllt, so wird ihr vom Bischof (nur er hat die Fakultät) die Diakonissinnenweihe erteilt. Die Geweihte steht (wie die Priester und Diakone) unter der Autorität des Diözesanbischofs und ist ihm verantwortlich. Die Diakonissin ist nach der Weihe zur Persolvierung des Breviergebetes verpflichtet.

c. Dienst – diaconia:

Vom Bischof wird die Diakonissin einer Pfarrei zugeteilt, um hier ihren Dienst – ihre Diakonie – auszuüben. Sie ist jedoch nicht die Sekretärin des Pfarrers. In der Gemeinde ist ihr ein weites Betätigungsfeld eingeräumt. Die Familien,- Kranken- und Kinderfürsorge steht ihr offen, Religionsunterricht an den Mädchenschulen mit erzieherischer Betreuung der Schülerinnen. Auch nach der Schulentlassung sollte die weibliche Jugend noch unter der Leitung der Diakonissin verbleiben. – Wie eingangs erwähnt stimmen mehrere Konzilsväter für die Tätigkeit der Frau in der Kirche. Wir möchten uns einigen Vorschlägen anschließen, die Erzbischof P. Hallinan, Atlanta USA, beim Generalsekretariat des Konzils eingereicht hat: „Frauen sollten nach gründlichem Studium und Ausbildung als Diakonissen der Verkündigung des Wortes Gottes dienen und die Sakramente spenden dürfen, die Diakone spenden – besonders die Taufe und die heilige Kommunion. Frauen sollte man ermutigen, Lehrer und theologische Berater zu werden, wenn sie auf diesem Gebiete erfahren sind. Frauen sollten miteinbezogen werden in das, was für die wirksame Durchführung des Laienapostolats nach dem Konzil getan wird . . .“ (Vgl. Deutsche Tagespost Nr. 153, 1965)

d. Der Stand:

Die Diakonissin legt keine Gelübde ab und gehört keinem Orden oder Säkularinstitut an. Ihr Dienst beruht einzig auf der Weihe. Durch diese Weihe aber ist sie in der denkbar innigsten Weise mit der hl. Kirche verbunden. Ihre Weihe gibt ihr vor Gott und der Kirche eine eigene Würde sowohl dem Klerus als auch den Laien gegenüber. In den Städten könnten sich die Diakonissinnen zu einer Gesellschaft. zusammenschließen, die dem Bischof untersteht. Die Diakonissinnenweihe kann den Ordensgemeinschaften und ihren Mitgliedern nicht gewährt werden. Sie ist kein additamentum zur Ordensprofeß, denn sie begründet einen eigenen Stand.

Die Konzilsberatungen haben gezeigt, wie schwer die Zustimmung der Väter zum Amt des Diakons zu erringen war. Für die Diakonisse dürfte sie vielleicht nicht so großen Hindernissen begegnen, da die Voraussetzungen bei der Frau durch das bereits weit verbreitete Amt der Seelsorgehelferin teilweise schon gegeben sind. Auf die Bedeutung der Diakonissin für die priesterarmen Länder – wie die Missionen und Lateinamerika – kann nur hingewiesen werden.

Schluß:

Die Wiedereinführung der Diakonissinnenweihe würde den berechtigten Wunsch der Frau nach einer ihrem Wesen entsprechenden Stellung in der Kirche erfüllen.“

 

Literatur:

Funk, F. K. Didascalia et Constitutiones Apostolorum, Paderborn 1905, verzeichnet Zustimmung und Ablehnung der Ordinatio diaconissarum.

Schäfer, H. Die Kanonissenstifter im Mittelalter. Kap 3,3 die Diakonissenweihe, ihr Ursprung und ihre Bedeutung; in U. Stütz, Kirchenrechtliche Abhandlungen, Heft 43/44, Stuttgart 1907. Der Verfasser reiht die Diakonissinnen in den klerikalen Stand ein.

Diaconia in Christo. Quaestiones disputatae 15/16 hg. v. Karl Rahner und H. Vorgrimler, Freiburg 1962. Lehnt den klerikalen Stand der Diakonissin ab.

 

Weg nach Innen.

Ora et labora, so lautet die bekannte Kurzformel, mit der benediktinisches Ordensleben gerne zusammengefasst wird: bete und arbeite. Doch es fehlt der Losung mit ungeklärter Herkunft das dritte Standbein, die Tora. Ora et labora et lege – bete, arbeite und lies, so müsste es vollständig heißen.

In seiner Regel gliedert der Ordensvater Benedikt das Kalenderjahr in drei Zeitfenster, denen er ein unterschiedliches Maß an Arbeit, Gebet und Lesungszeit zuordnet. Zugleich reserviert er für das Studium der hl. Schrift, der sogenannten Lectio Divina (RB 48,1), einen besonderen Zeit- und Schutzraum: Die Mönche sollen zu bestimmten Stunden frei sein für die Lesung. Siebenmal gebraucht er innerhalb weniger Verse dafür das Wort vacare, um auf die Notwendigkeit der Spannungseinheit und deren qualitative Prägung hinzuweisen: frei sein (vacent lectionibus), um sich eifrig und aufmerksam der Meditation der hl. Schrift (intentus lectioni) widmen zu können. Kurz: Die Benediktusregel, komprimiert in dem Dreisatz ora et labora et lege, erweist sich als eine Bauidee mit Elastizität. Sie bietet einen hermeneutischen Rahmen und zugleich die Freiheit für Adaptionen und Reinkarnationen. Die Lectio Divina soll den, der sich in die Schrift vertieft und sie verinnerlicht, befähigen, sich auf das Wort Gottes, das buchstäblich in Anspruch nimmt, einzulassen, es existentiell zu erschließen und im Leben zu verwirklichen. Das verbindende „et“ zählt nicht ein minutiös getaktetes Nebeneinander auf. Es geht vielmehr um die innere Verbindung dreier Grundhaltungen und die Konjunktion des gesamten Lebens unter der Führung der göttlichen Weisung: „Höre, mein Sohn, auf die Weisung des Meisters, neige das Ohr deines Herzens, nimm den Zuspruch des gütigen Vaters willig an und erfülle ihn durch die Tat“ (RB Prol. 1).

Das Erkannte soll im Tun sichtbar werden.
Prolog der Benediktusregel und Proömium des Psalters stellen gleichermaßen das Porträt eines glückseligen Menschen vor, der aus dem lebendigen Kontakt mit dem Wort Gottes lebt und der seine „Freude hat an der Weisung des Herrn“ (V.2). Er hält sich nicht auf, wo er sich nicht aufhalten soll (V.1); er begibt sich nicht auf das abschüssige Gefälle vom Gehen, über das Stehen, bis hin zum sich niederlassen und festsetzen auf der „cathedra pestilentiae“ (Abstraktum der Vulgata).

Drei Verben der Bewegung führen über eine Antiklimax zum Stillstand: gehen, stehen, sitzen. Von den drei negativen Darstellungen einer sich zunehmend verengenden Sicht- und Handlungsweise (auch die Cathedra der Pestilenz folgt einer logischen Sukzession: vom weiten Rat, über den schmalen Weg bis zum kleinen Kreis), hebt sich die Freiheit des selig zu preisenden Mannes ab. Dieser verortet sich ganz in der Tora, in der Weisung des Herrn, und sinnt über sie nach bei Tag und bei Nacht (in lege Domini meditabitur die ac nocte, V.2). Er versenkt sich in das Wort – und hält im wahrsten Sinn Lectio Divina, „damit wir uns das, was wir murmelnd immerfort wiederholen, im Glauben zu eigen machen“ (Liber Horesi 51). Die monastische Tradition nennt das ruminatio – wiederkäuen, und umschreibt damit eine mystisch-aszetische Grundhaltung beständiger Meditation. Der Gerechte (Zaddik, V.5f.) schluckt nicht einfach das Gesetz, er kaut es wortwörtlich durch. Und wie sich bei der Nahrungsaufnahme Energie und Nährstoffe erst durch bedächtiges Kauen freisetzten, so verhält es sich auch hier mit der stetigen Wiederholung der Worte der Tora. Die Lust am Gesetz, das unerschöpfliche und schöpferische Nachsinnen eröffnet ungeahnte Möglichkeiten der Vertiefung, des Verstehens und der Identifikation: „Er ist wie ein Baum, gepflanzt an Bächen voll Wasser, der zur rechten Zeit seine Frucht bringt“. Wurzeln schlagen, um sich entfalten zu können: „Alles was er tut, wird im gelingen“ (V.3). Mehr noch, er ist sogar dem natürlichen Kreislauf der Vergänglichkeit enthoben. Das Laub bleibt paradiesisch immergrün, seine Blätter „welken nicht“ (V.3).

Was im 12. Jahrhundert zum klassischen Vierschritt der Lectio Divina wird (Guigo II., Scala claustralium), finden wir hier bereits in nur einem Vers vorgebildet:

1. lectio – die beständige Wässerung des Baumes (V.3a) – wachsame Lesung der hl. Schrift
2. meditatio – der langsame Reifungsprozess der Frucht (V.3b), die dann zur rechten Zeit ihren Saft und Geschmack abgibt – ständige Wiederholung und einübende Verinnerlichung des Gelesenen
3. oratio – die belebende Wiederholung und Erneuerung der Grünkraft (V.3c), damit die Erkenntnis nicht welkt – Antwort auf die Anrede Gottes
4. contemplatio – der neue Gesichtspunkt des Handelns (V.3d) – Verweilen in der Gegenwart Gottes

Gegenbild dazu ist die Unstetigkeit der Frevler, die wie der nutzlose und unfruchtbare Überrest des Getreides (Spreustaub = der letzte Dreck) vom Wind verweht werden (V.4). Ihnen fehlen Beständigkeit und Ausdauer, etwas durchzustehen. Weder im Gericht noch in der Gemeinde der Gerechten haben sie einen Standort. Mangelnde Zugehörigkeit, die in Isolation und Dissoziation führt. Dass der Wind sie zerstreut, erscheint hier jedoch nicht als Strafe. Es steht spiegelbildlich für die Gottlosigkeit, die in den Abgrund des Chaos führt. Flüchtig und ruhelos (vgl. Gen 4,12), wie Kehricht vom Wind gejagt. Doch nicht allein die Existenz der Frevler verliert sich. Das letzte Wort von Psalm 1 weist darauf hin, dass der Irrweg selbst vergehen wird. Damit ist auch eine alphabetische Klammer, ein Wegweiser vom ﬡ (Aschre, V.1) bis zum ﬨ (Tobed, V.6) gesetzt. Der Mensch muss sich je neu entscheiden, positionieren, verorten.

Die Letztbeurteilung der Wegverläufe liegt jedoch bei Gott, der allein die ganze Strecke überblickt und eigene Maßstäbe hat (vgl. Mt 7,13-14). Der Mensch auf der Wegkreuzung aber kann sich bereithalten, um aus der gelebten Gottesbeziehung heraus seine Schritte frei zu setzten: „Denn JHWH kennt den Weg der Gerechten“ (V.6). Dieses „Kennen“ (Jodea) meint eine liebende Zuwendung und spricht zugleich von einer Vertrautheit, die sich einer lebendigen Beziehung verdankt. Der Weg des Gerechten ist ein von JHWH „umsorgter“ (Romano Guardini, Deutscher Psalter). Aus dieser Verwurzelung heraus vermag der Mensch, sich zu allem, was ihm begegnet, ihm entgegentritt oder verleitet, zu verhalten. Verwurzelt zu sein an den Quellbächen der Tora, das Ohr des Herzens zu neigen, das Wort zu schmecken (vgl. Jer 15,16; Ez 3,1-3) und seinen Weg zu gehen – das sind Perspektiven, die zur Grundsituation eines freien, aber immer auch fragilen und fraglichen Lebens gehören.
Anders gewendet: Die Lectio Divina fördert geistige und seelische Beweglichkeit und Ausdauer, um bei gesellschaftlichen Überzeugungen und materiellen Gütern nicht einfach stehen oder gar kleben zu bleiben. Durch beständiges Fragen und Suchen erweist sie sich als Ort „fortschreitender“ Gottesbegegnung, denn mit Gott tritt man nicht auf der Stelle (Dietrich Bonhoeffer).

Am Ziel.

Am Aschermittwoch, dem Beginn der österlichen Bußzeit, intoniert der Gesang zur Kommunion Psalm 1,2: „Qui meditabitur in lege Domini die ac nocte, dabit fructum suum in tempore suo“. Möglich, dass damit der Umkehrweg der Fastenzeit beschrieben werden soll: was in diesen 40 Tagen an guten Vorsätzen und Bußübungen gesät wird, möge am Osterfest reiche Frucht tragen. Die Neumen der Communio legen allerdings einen Betonungsschwerpunkt und eine bewusste Verlangsamung der Melodie auf die Worte „in tempore“ – zu seiner Zeit. Nachlässigkeit im Auskosten der Lectio Divina, lässt auf die Dauer unfruchtbar werden im Guten (Cassian, Inst. 10,2,1). Wer sich die Schriftworte nicht durch beständiges Wiederkäuen einverleibt, verliert mit der Zeit Substanz. Fehlt die äußere Ruhe, geht auch die innere Dynamik verloren. Die Gangart des Schweigens will Distanz gewinnen und zugleich Bewegungsfreiheit bewahren und sich gerade nicht vereinnahmen lassen von Zwängen und Meinungen. Eine Erfahrung, die zwei Altväter pointiert ins Wort bringen: „Altvater Sisoes sagte: Schweigen heißt pilgern!“ (Vitae Patrum 7,32,4). Und Altvater Moses: „Geh, setz dich in deine Zelle, und die Zelle wird dich alles lehren“ (Vitae Patrum 5,2,9).
Die erste Prozession am Aschermittwoch war der Gang zum Empfang des Aschenkreuzes, begleitet von den Worten: „Bedenke Mensch, dass du Staub bist, und zum Staub zurückkehrst. Kehr um, und glaub an das Evangelium.“ Die zweite Prozession ist der Gang zur Kommunion, begleitet durch das melodische Vor-sich-her-Summen von Psalm 1,2. Fruchtbringen zu dürfen, zu seiner Zeit, entlastet vor falscher Askese und vermeintlich guten Wegen, damit nicht die ichbezogene vana gloria im Weg steht dem „Freisein für Gott“.

Von Sr. Raphaela Brüggenthies OSB

Und welchen Wein trinken Sie am liebsten, Herr Steinheimer?

„Ich trinke auch gerne mal etwas Spritziges z.B. unseren
2016er Rüdesheimer Klosterberg Riesling Sekt brut
(Bestell-Nr. 17/18, 12,50€)
Dieser Riesling aus dem Klosterberg bringt Frische, Spritzigkeit und Fruchtigkeit in den Sekt. Nach langer Reife auf der Hefe entfaltet dieser Sekt seine schwungvolle, perlende Frische mit kristallklarem Rieslingcharakter und feinstem Mousseux.

Geniessen Sie ihn zu besonderen Gelegenheiten!“

Ihr Winzermeister Arnulf Steinheimer

Freude und Schmerz schließen sich nicht aus, sondern gehören eng zueinander. Diese Erfahrung machen wir nur allzu oft in unserem Leben. Papst Benedikt XVI. hat in einer Meditation auf diesen Zusammenhang eindringlich hingewiesen. Er sagte:

„Die Weisung ‚gaudete’ – freut euch – kommt in den Briefen des hl. Paulus sehr häufig vor, ja man könnte sagen, dass sie gleichsam der ‚cantus firmus’ seines Denkens ist. Im so mühseligen Leben des Paulus, einem Leben mit Verfolgungen, Hunger, Leiden aller Art, ist dennoch das Schlüsselwort ‚gaudete’ immer gegenwärtig.

Hier erhebt sich die Frage: ist es möglich, die Freude gleichsam anzuordnen? Die Freude, möchten wir sagen, kommt oder kommt nicht, sie kann nicht auferlegt werden wie eine Pflicht. Und hier hilft es uns, wenn wir an den bekannten Text über die Freude in den Paulusbriefen denken, das heißt an den des Sonntags ‚gaudete’ mitten in der Liturgie des Advent. ‚Gaudete, iterum dico gaudete, quia Dominus prope est’ [Freut euch, wiederum sage ich, freut euch – denn der Herr ist nahe].

Wenn mir der Geliebte, die Liebe, das größte Geschenk meines Lebens, nahe ist, wenn ich sicher sein kann, dass er, der mich liebt, mir auch in schwierigen Situationen nahe ist, dann empfinde ich im Grunde meines Herzens eine Freude, die größer als alles Leiden ist. Der Apostel kann sagen: ’gaudete’, denn der Herr ist jedem von uns nahe. Deshalb ist diese Weisung in Wirklichkeit eine Einladung, dass wir uns der Gegenwart des Herrn, der uns nahe ist, bewusst werden. Sie ist eine Sensibilisierung für die Gegenwart des Herrn. Der hl. Paulus will uns aufmerksam machen auf diese verborgene Präsenz Christi, der jedem von uns nahe ist. Für jeden von uns gelten die Worte aus der Offenbarung: Ich klopfe an deine Tür. Höre mich, öffne mir. Es ist also auch eine Einladung, für diese Gegenwart des Herrn, der an meine Tür klopft, empfänglich zu sein. Ihm gegenüber nicht taub zu sein, weil die Ohren unseres Herzens so erfüllt sind von den vielen Geräuschen der Welt … Prüfen wir, ob wir bereit sind, die Türen unseres Herzens zu öffnen … Er klopft an die Tür, er ist uns nahe, und damit ist uns die wahre Freude nahe, die stärker ist als alle Traurigkeit der Welt und unseres Lebens.“

Soweit die Worte unseres Hl. Vaters Benedikt XVI. Greifen wir ein paar Gedanken des Papstes etwas konkreter auf.

Der Apostel Paulus fordert uns in seinen Briefen an die Philipper und an die Thessalonicher ganz bewusst und sehr eindringlich zur Freude auf. Wenn er dies so auffallend hervorhebt, dann muss es sich hier offenbar um eine ganz besondere Freude handeln. Es geht hier nicht um eine Freude, wie sie uns sonst in unserem Alltag widerfährt, wir können diese Freude auch nicht selbst machen. Die Freude, die der hl. Paulus meint, ist ganz und gar Geschenk, ist reine Gnade und Geschenk des Hl. Geistes. Sie ist die Freude im Herrn, der Mensch geworden ist und uns damit auf wunderbare Weise nahe gekommen ist. Es ist die Freude am Herrn, der unser Leben teilt und uns erlöst hat durch sein Blut.

„Freut euch im Herrn allezeit, noch einmal sage ich euch: freuet euch“ – wir alle sind hier angesprochen, jede und jeder einzelne. Alle, die wir unseren Lebensort im Herrn haben, die wir uns ihm verbunden wissen, in ihm verankert sind und aus der Erfahrung seiner Liebe, seines Erbarmens und seiner Hingabe heraus zu leben versuchen. Er allein ist der Grund unserer Freude. Gerade deshalb ist diese Freude unabhängig davon, ob uns Gutes widerfährt, ob wir gerade glücklich sind, ob unser Leben gelingt und erfüllt ist. Der Herr ist da – ecce adsum – nicht nur in Tagen, die uns freudig erscheinen und willkommen sind, sondern gerade auch in Zeiten, in denen wir schwere Lasten zu tragen haben, in Zeiten, die vielleicht leer und einsam sind. Die Freude am Herrn vergeht nicht in Not und Leid, sondern kann gerade in solchen Prüfungen tragen, weil der Herr uns gerade dann besonders nahe ist.

Die nächste Nähe des Herrn erfahren wir in der Eucharistie, in den Zeichen von Brot und Wein. Was kann uns scheiden von der Liebe des Herrn, sagt Paulus im Römerbrief (8,35-37). Weder Bedrängnis noch Ängste, weder Verfolgung noch Gefahr, weder Hunger noch Kälte. Nichts kann uns scheiden von seiner Liebe, die uns umgibt, die uns trägt und die uns hält. Solche Liebe schenkt wahre Freude und inneren Frieden, eine Freude, die uns niemand nehmen kann, nur wir selbst.

Ja, wir selbst können der Freude im Wege stehen. Warum? Gewöhnlich empfinden wir unser Leben eher als glanzlos. Wir schleppen uns allzu oft nur so dahin, sind zermürbt von vielen kleinen und großen Ängsten und Sorgen, von Krankheit und Einsamkeit, von zuviel Arbeit und Überforderung. Der Engel der Weihnacht aber hat gerade in diesen unseren Alltag hinein sein Wort gesprochen: „Ich verkünde euch eine große Freude!“ Und die Hirten haben sich aufgemacht, mitten in der Nacht. Freude verlangt manchmal auch Anstrengung und Mut, möchte man sagen. Unglücklich sein kann jeder. Fragen wir uns ruhig einmal, wie es wäre, wenn der Engel der Weihnacht heute zu uns käme. Würden wir ihm antworten, würden wir uns auf den Weg machen, würden wir auch lieb gewordenes Unglück hinter uns lassen und der Freude entgegeneilen? Die alten Mönchsväter sahen eine bestimmte, oft auch heute nur allzu beliebte Form von Traurigkeit als Laster an, das es zu bekämpfen gelte. Vielleicht sollten wir einmal darüber nachdenken, ob sie nicht manchmal recht haben. Freude verlangt auch Anstrengung. Freude kann also Arbeit sein, vor allem Arbeit an uns selbst. Sie muss wie die Liebe gewollt, manchmal auch erkämpft werden. In der Vätertradition wurde die Freude immer als die Schwester der Liebe betrachtet. Gott ist die Liebe (1 Joh 4,8). Und darum ist Gott auch der Ursprung der Freude. Nicht umsonst war die erste Kunde von Jesus, dem Gott unter uns, die Freude. „Ich verkünde euch eine große Freude“.

In der Benediktsregel gibt es nur drei Stellen, an denen die Freude erwähnt wird. Doch diese drei Stellen haben es in sich. Da heißt es zum ersten im Kap. 5,16 über den Gehorsam: „Gott liebt einen freudigen Geber“. Freude, so kann man daraus schließen, entsteht in der Selbstlosigkeit und in der selbstlosen Hingabe. Freude wird mir nicht für mich selbst geschenkt, sondern ist dazu da, weitergegeben und geteilt zu werden. Sie bleibt nicht in sich, sondern sie strahlt aus. Christus selbst ist uns hierin das Vorbild schlechthin. In der Loslösung von sich selbst hat sich Weihnacht ereignet, Menschwerdung Gottes. In seiner Selbsthingabe sind wir erlöst worden. Wäre unsere Antwort auf dieses Geschenk der Erlösung nicht eine freudige Gelöstheit in allen Situationen, auch den schweren, unseres Lebens? „All das“, so sagt der hl. Benedikt in Kap. 9,39 „überwinden wir freudigen Herzens durch den, der uns geliebt hat“. Im festen Glauben an die Liebe und an die Nähe des Herrn dürfen wir und sollen wir uns freuen.

Die dritte Stelle (Kap. 49,6), an der der hl. Benedikt die Freude erwähnt, fasst beide genannten Motive noch einmal wie in einem Brennglas zusammen: „Ein jeder soll also von sich aus…in der Freude des Hl. Geistes etwas als Opfer darbringen…und harre in Freude und Sehnsucht des Geistes dem heiligen Osterfest entgegen.“ Sich selbst darbringen –dieses Opfer will eingelöst werden, jeden Tag neu und zumeist in ganz kleinen Dingen. Versuchen wir das, was uns bedrückt, was uns müde macht, was uns fern hält von der Freude des Herzens, auf den Altar Gottes zu legen oder ans Kreuz Christi zu heften.

Wie können wir das konkret tun? Schauen wir einmal auf das, was der Apostel Paulus den Thessalonichern kurz und bündig ins Stammbuch schreibt: „Freut euch zu jeder Zeit. Betet ohne nachzulassen. Dankt für alles.“

Versuchen wir, dankbare Menschen zu werden, denn in der Dankbarkeit wird uns die Freude mitgeschenkt. Wir haben so viel Grund zur Dankbarkeit, im Kleinen wie im Großen. Fragen wir uns am Ende eines jeden Tages im Gebet, wofür wir heute Grund zum danken haben. So werden wir wirklich frohe Menschen, die Freude ausstrahlen und die auch den anderen freundlich und geduldig begegnen.

Blaise Pascal, der große Mathematiker und überzeugte Christ, hinterließ das schöne Wort: „Der Mensch ist für die Freude geboren“. Und Paul Claudel fügte dem in einem Bittgebet hinzu: „Herr, lehre die Christen, dass sie keine andere Aufgabe haben als die Freude.“

Sr. Philippa Rath OSB

Palmsonntag
8.15 Uhr Palmweihe
8.30 Uhr Choralhochamt

Gründonnerstag
18.00 Abendmahlsamt
anschließend Komplet (Vesper entfällt)

Karfreitag
15.00 Uhr Karfreitagsliturgie
19.20 Uhr Komplet (Vesper entfällt)

Karsamstag
18.00 Uhr Vesper (Komplet entfällt)
22.30 Uhr Osternachtsfeier

Ostersonntag                                                                                                                                                   7.00 Uhr: Laudes
9.00 Uhr Choralhochamt
17.00 Uhr Vesper

Ostermontag
8.15 Uhr Terz/Choralhochamt
17.30 Uhr Vesper